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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Afghanistan

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Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Die Islamische Republik Afghanistan ist ein Binnenstaat in Südasien. Grenzen bestehen zum Iran, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, zur Volksrepublik China und zu Pakistan. Ein DBA besteht nicht. Anrechenbare Steuer ist die income tax (Einkommen- und Körperschaftsteuer); zur Anrechnung nach § 34c EStG > Ausland Rz 25 ff. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Zahlungen der > NATO, die ein im > Inland unbeschränkt Stpfl für eine Tätigkeit bei der ISFA (International Securing Assistance Force) in Afghanistan erhält, unterliegen in vollem Umfang der inländischen Steuerpflicht (EFG 2014, 1455 und FG RP vom 30.07.2019 – 5 K 1077/17 – EFG 2019, 1515 = HaufeIndex 13 319 074, Rev BFH laut juris I R 43/19).

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Afghanistan gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Mit Stand zum 01.01.2020 kein > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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