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BAG Urteil vom 29.01.1960 - 1 AZR 200/58

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Leitsatz (redaktionell)

1. Kein Bürger der Bundesrepublik kann nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet sein, für eine Zeitschrift, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat angreift oder das Gewalt- und Unrechtsregime des Nazismus verherrlicht oder verharmlost, auch nur im geringsten tätig zu werden.

2. Eine Urlaubserteilung kann nach Antritt des Urlaubs nur mit Wirkung ex nunc und nach Beendigung des Urlaubs nicht mehr angefochten werden.

 

Verfahrensgang

LAG Nürnberg (Entscheidung vom 03.04.1958; Aktenzeichen N 275/57/VI)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437185

BAGE 9, 1 (LT1-2)

BAGE, 1

BB 1960, 779 (LT1-2)

BB 1960, 782 (LT1-2)

DB 1960, 848 (LT1-2)

NJW 1960, 1734

NJW 1960, 1734 (LT1-2)

RdA 1960, 400 (LT1-2)

SAE 1960, 106 (LT1-2)

AP § 123 GewO (LT1-2), Nr 12

AR-Blattei, ES 1640 Nr 42 (LT1-2)

AR-Blattei, Urlaub Entsch 42 (LT1-2)

ArbuR 1960, 380 (LT1-2)

ArbuR 1962, 30 (LT1-2)

JZ 1960, 545

JZ 1960, 545 (LT1-2)

PraktArbR GewO §§ 123-124b, Nr 168 (LT1-2)

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