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Hessisches LAG Urteil vom 08.12.1987 - 5 Sa 1363/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankheitsbedingte Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Belastung durch Lohnfortzahlungskosten kann nur dann eine unzumutbare betriebliche Beeinträchtigung im Rahmen der Interessenabwägung darstellen, wenn die konkreten Auswirkungen auf den kündigenden Betrieb dargelegt und im Streitfall bewiesen werden.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt (2 AZR 299/88).

 

Verfahrensgang

ArbG Hanau (Entscheidung vom 16.09.1987; Aktenzeichen 2 Ca 195/87)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.02.1989; Aktenzeichen 2 AZR 299/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445572

BB 1988, 1607-1607 (L1)

DB 1988, 1704-1706 (LT1)

ARST 1989, 59-59 (L1)

ArbuR 1989, 26-26 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 1 KSchG Krankheit, Nr 22 (L1)

LAGE § 1 KSchG 1969 Krankheit, Nr 9

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BAG 2 AZR 299/88
BAG 2 AZR 299/88

  Entscheidungsstichwort (Thema) Kündigung wegen unzumutbar hoher Lohnfortzahlungskosten  Leitsatz (amtlich) 1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß auch eine unzumutbar hohe wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers durch bereits gezahlte und ...

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