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OLG Köln Beschluss vom 16.08.2000 - 16 Wx 87/00

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unanfechtbar

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Miet- und Raumrecht. Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung abstimmen zu lassen

 

Leitsatz (amtlich)

Weigert sich der Versammlungsleiter in der Wohnungseigentümerversammlung über ein beantragtes Rauchverbot abstimmen zu lassen und verläßt daraufhin ein Eigentümer aus Gesundheitsgründen die Versammlung, so ist dieser Vorgang einem rechtswidrigen Ausschluß dieses Wohnungseigentümers aus der Versammlung gleichzubehandeln.

 

Normenkette

WEG § 24

 

Fundstellen

Haufe-Index 511340

NJW 2000, 3580

NJW-RR 2001, 88

JurBüro 2001, 275

NZM 2000, 1017

ZMR 2000, 866

MDR 2001, 326

OLGR Düsseldorf 2001, 9

OLGR Frankfurt 2001, 9

OLGR Hamm 2001, 9

OLGR Köln 2001, 1

OLGR Köln 2001, 9

RdW 2001, 253

KG-Report 2001, 9

OLGR-BHS 2001, 9

OLGR-CBO 2001, 9

OLGR-KSZ 2001, 9

OLGR-KS 2001, 9

OLGR-MBN 2001, 9

OLGR-NBL 2001, 9

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