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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung fü ... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Franz-Josef Sauer
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Rz. 3

In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisierung werden die Agilität und der höhere Grad an Digitalisierung in den Mittelpunkt gestellt. Dazu muss sie auf interdisziplinäre und kreative Problemlösungen setzen. Die Bundesregierung will die Verwaltung konsequent aus der Nutzungsperspektive heraus denken. Das Silodenken soll überwunden werden, stattdessen sollen feste ressort- und behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen ausgestattet werden. Proaktives Verwaltungshandeln soll durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich verankert werden. Eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur soll für digitale Lösungen sorgen. Eigeninitiative und Mut der Beschäftigten müssen demnach wertgeschätzt und belohnt werden. Der Koalitionsvertrag greift dies noch einmal ausdrücklich auch bei der Grundsicherung auf. Der Sozialstaat soll bürgerfreundlicher, transparenter und unbürokratischer werden, auf die Lebenswirklichkeiten unserer Zeit ausgerichtet. Die umfassende Digitalisierung von Leistungen bedeutet mehr Bürgernähe. Information, Beratung, Antragstellung sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen müssen unter Wahrung des Datenschutzes digital und einfach möglich werden. Auch soll die Qualität analoger Beratung durch digitale Unterstützung verbessert werden. Wo immer möglich, sollen Leistungen, die Bürgern zustehen, automatisch ausgezahlt werden. Bürger sollen die ihnen zustehenden Leistungen wie aus einer Hand erhalten, im Rahmen möglichst niedrigschwelliger, einheitlicher Anlaufstellen vor Ort. Dazu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Sozialversicherungsträger eingerichtet werden.

 

Rz. 3a

Die Modernisierung des Staates gelingt demnach nur mit einem starken Öffentlichen Dienst. Dieser soll attraktiver gestaltet werden, im Sinne eines Vorbildes des Staates bei Vielfalt, Gleichstellung und flexiblen sowie digitalen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Personalaustausch und die Rotation zwischen verschiedenen Behörden, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft, in Richtung praktischer Berufserfahrungen flexibilisierte Einstellungsvoraussetzungen. Ausdrücklich erwähnt wird auch die Stärkung des Instrumentes Altersgeld. Die Digitalisierung soll zu einem allgemeinen und behördenübergreifenden Kernbestandteil der Ausbildung werden.

 

Rz. 3b

Die Bundesregierung sieht im Politikfeld der Arbeit und Arbeitswelt ein hohes Beschäftigungsniveau und gerechte Entlohnung als Grundlage für den Wohlstand und die Finanzierung der sozialen Sicherung in Deutschland an. Jedem soll eine möglichst sichere Beschäftigungsbiografie ermöglicht und die Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung und gesunde Arbeit erhalten werden. Jede Arbeit verdient Respekt und Anerkennung. Der Mindestlohn soll erhöht und ein modernes Arbeitsrecht geschaffen werden, das Sicherheit und fair ausgehandelte Flexibilität ermöglicht. Eine zusätzliche Mindestlohnerhöhung auf 12,00 EUR je Stunde ist am 1.10.2022 in Kraft getreten, eine weitere mit 12,41 EUR je Stunde am 1.1.2024. Der Sozialstaat soll Bürger zugleich absichern, aber sie auch dabei unterstützen, neue Chancen im Leben zu ergreifen. In einer modernen Arbeitswelt sollen berufliche Chancen ermöglicht sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang gebracht werden. Zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen sieht der Koalitionsvertrag einen mit Ländern, Kommunen und relevanten Akteuren aufgelegten Pakt vor. Mit den Ländern sollen die Berufsorientierung und die Jugendberufsagenturen flächendeckend ausgebaut werden. Eine Ausbildungsgarantie soll allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglichen, stets vorrangig im Betrieb. Die Allianz für Ausbildung soll fortgeführt werden. Die Einstiegsqualifizierung, die assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen und Verbundausbildungen sollen ausgebaut werden, die Hilfen für Geflüchtete geöffnet werden. Tariflich vereinbarte Ausgleichsfonds werden demnach ausdrücklich begrüßt. In Regionen mit erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen sollen außerbetriebliche Ausbildungsangebote in enger Absprache mit den Sozialpartnern initiiert werden, die Ausbildungsmobilität soll verbessert werden und für Menschen in Arbeitslosigkeit und der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen vollqualifizierende Ausbildungen bei der beruflichen Weiterbildung unabhängig von ihrer Dauer gefördert werden. Vollzeitschulische Ausbildung muss dem Koalitionsvertrag zufolge vergütet und frei von Schulgeld sein. Zu den Vorhaben der Bundesregierung gehört auch eine Exzellenzinitiative "Beruflich...

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