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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

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Art. 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 284 Abs. 3, § 288 Abs. 1, § 632a, § 640 Abs. 1 und 2, § 641, § 641a, § 648a Abs. 1 und 5

Art. 2 Änderung sonstiger Vorschriften

 

(1) Artikel 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

 

(2) § 27a AGB-Gesetz

 

(3) § 352 Abs. 1 Handelsgesetzbuch

 

(4) § 301 Abs. 1 und § 302 Abs. 1 Zivilprozessordnung

Art. 3 Inkrafttreten

1Artikel 2 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Mai 2000 in Kraft.

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