Mitarbeiterkontrolle: Zulässige Maßnahmen

Vermuten Arbeitgeber bei ihren Beschäftigten Miss­brauch bei Krank­mel­dungen, der Arbeits­zeit­erfassung oder zu wenig Leistung im Home­office, führt das schnell zu einem erhöhten Kontroll­bedürfnis. Eine unzu­lässige Mitarbeiter­über­wachung kann allerdings empfindliche Konsequenzen haben.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser? Auch Arbeitgeber sind häufig mit dieser Gratwanderung konfrontiert. Im Arbeitsverhältnis steht die Arbeitsleistung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem gegenseitigen Austauschverhältnis zur Zahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung durch den Arbeitgeber. Folglich haben Arbeitgeber ein erhebliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Arbeitsleistung durch ihre Mitarbeitenden, die nicht durch beispielsweise Low Performance oder Pflichtverletzungen beeinträchtigt wird. Verschiedene Maßnahmen der Mitarbeiterüberwachung können Arbeitgeber dabei unterstützen, die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmer zu überprüfen. Ein grenzenloses Recht zur Kontrolle ihrer Beschäftigten besteht für die Unternehmen jedoch nicht. 

Mitarbeiterüberwachung: Grundrechte, Datenschutz und Rechte des Betriebsrats setzen Grenzen

Jedes Unternehmen muss bei einer Mitarbeiterüberwachungsmaßnahme insbesondere die Grundrechte der Bes...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 4/2025

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Schlagworte zum Thema:  Homeoffice, Mitarbeiterüberwachung