Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2023
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Der Ausdruck kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Für 2023 ist zu beachten:
- Ab dem Jahr 2023 muss die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen und als Sonderausgaben abziehbar sind, werden ebenfalls bescheinigt. Dies erfolgt unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks.
- Ist ein Dritter nach § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, muss er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
BMF, SChreiben v. 8.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :004
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.5355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.962
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.883
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.8306
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.734
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.553
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.861
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.667
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.126
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.090
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Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
22.05.2025
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Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit
20.05.2025
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"Soko Grunderwerbsteuer" in NRW erzielt Erfolge
20.05.2025
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Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
19.05.2025
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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
16.05.2025
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Übertragungen, Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter oder Betriebe, Nachversteuerungsfälle
13.05.2025
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Begünstigungsbetrag / Nachversteuerungspflichtiger Betrag
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommener Gewinn
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Allgemeines
13.05.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
13.05.2025