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§ 9 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Anna Rafaela Rudolf
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Rz. 23

ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosysteme betreffende Wesentlichkeitsanalyse ist für die eigenen Geschäftsaktivitäten sowie die komplette Wertschöpfungskette durchzuführen. Hierfür wird der LEAP-Ansatz der TNFD[1] vorgeschlagen und dargelegt (ESRS E4.AR6–AR9). Zudem sind die Vorgaben nach ESRS 2 IRO-1 und ESRS 1, Kap. 3.3 zu berücksichtigen sowie die Erwägungen hierzu zu beschreiben (ESRS E4.AR5). Die Beschreibung des Prozesses ist mit den weiteren Veröffentlichungen nach ESRS 2 zu verorten und muss beinhalten, ob und wie:

  • tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme an den eigenen Standorten und in der Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet werden, einschl. der angewendeten Bewertungskriterien (ESRS E4.17(a));
  • die Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und Ökosystemen und ihren Leistungen an den eigenen Standorten und entlang der Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet werden, einschl. der angewendeten Bewertungskriterien; zusätzlich sollen Angaben erfolgen, ob die Bewertung beeinträchtigte oder potenziell beeinträchtigte Ökosystemdienstleistungen berücksichtigt hat (ESRS E4.17(b));
  • Übergangsrisiken und physische Risiken sowie Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert und bewertet werden, einschl. der angewendeten Bewertungskriterien auf der Grundlage ihrer Auswirkungen und Abhängigkeiten (ESRS E4.17(c));
  • systemische Risiken berücksichtigt werden (ESRS E4.17(d)); ESRS E4 bietet in den Anwendungsanforderungen Beispiele für die Risikokategorien und potenzielle Chancen (ESRS E4.AR9);
  • Konsultationen mit den betroffenen Gemeinschaften (affected communities,§ 14 Rz 41) zu Nachhaltigkeitsbewertungen von gemeinsam genutzten biologischen Ressourcen und Ökosystemen durchgeführt werden, insbes.:

    • sofern ein Standort oder eine Rohstoffproduktion oder -beschaffung wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme hat, die Identifizierung der spezifischen Standorte, der Rohstoffproduktion oder -beschaffung mit negativen oder potenziell negativen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften (ESRS E4.17(e)(i));
    • sofern betroffene Gemeinschaften potenziell von den Auswirkungen beeinträchtigt sind, hat das Unternehmen offenzulegen, inwiefern diese betroffenen Gemeinschaften in die Bewertung der Wesentlichkeit einbezogen werden (ESRS E4.17(e)(ii));
    • in Bezug auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf Ökosystemdienstleistungen, die für die betroffenen Gemeinschaften von Bedeutung sind; in diesem Fall muss aufgezeigt werden, wie negative Auswirkungen vermieden werden können; sind diese Auswirkungen unvermeidbar, kann das Unternehmen seine Pläne zur Minimierung dieser Auswirkungen und zur Durchführung von Abhilfemaßnahmen darlegen, die darauf abzielen, den Wert und die Funktionalität der vorrangigen Ökosystemdienstleistungen zu erhalten (ESRS E4.17(e)(iii)).
 
Hinweis

Locate, Evaluate, Assess, Prepare (LEAP)-Ansatz

Der LEAP-Ansatz ist ein freiwilliger Leitfaden zur Unterstützung interner naturbezogener Risiko- und Chancenbewertungen in Unternehmen und Finanzinstitutionen, der von der TNFD entwickelt wurde. Der LEAP-Ansatz umfasst vier Kernphasen der Analyse:

  1. Lokalisierung der Schnittstellen mit der Natur (L – für Locate),
  2. Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen (E – für Evaluate),
  3. Bewertung von Risiken und Chancen (A – für Assess),
  4. Reaktion auf naturbezogene Risiken und Chancen und Berichterstattung (P – für Prepare).

Der Ansatz basiert auf drei übergreifenden Aspekten:

  • sorgfältige Prüfung des Anwendungsbereichs vor der Durchführung und Bewertung,
  • Beratung mit relevanten Interessengruppen i. R. d. Durchführung,
  • iteratives Prozessdesign – für Unternehmen über Standorte und Geschäftsbereiche hinweg; für Finanzinstitute über Anlageportfolios und Anlageklassen hinweg – im Einklang mit den Risikomanagementprozessen des Unternehmens und den Berichts- und Offenlegungszyklen.

Die vier Kernphasen sind in 16 Analysekomponenten für Unternehmen unterteilt, die jeweils von einer Leitfrage eingerahmt werden:

 
Locate Evaluate Assess Prepare
Komponenten
  • L1: Geschäftlicher Fußabdruck
  • L2: Schnittstelle zur Natur
  • L3: Priorisierung
  • L4: Ermittlung der Sektoren
  • E1: Identifizierung von Umweltgütern und Ökosystemleistungen
  • E2: Identifizierung von Abhängigkeiten und Auswirkungen
  • E3: Analyse der Abhängigkeiten
  • E4: Analyse der Auswirkungen
  • A1: Identifizierung von Risiken und Chancen
  • A2: Bestehende Risikominderung und Risiko- und Chancenmanagement
  • AR 3: Zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung und zum Risiko- und Chancenmanagement
  • A4: Bewertung der Wesentlichkeit von Risiken und Chancen
  • P1: Strategie u...

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§ 9 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
§ 9 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Aktualisierungen ...

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