Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ferienjobber / 1 Kurzfristige Beschäftigung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Ist der Ferienjob zusammen mit den im Laufe des Kalenderjahres bereits ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, kann dieser im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt werden. Die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich nicht von Belang. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet die Berufsmäßigkeit zu prüfen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR übersteigt. Liegt Berufsmäßigkeit vor, ist ein versicherungsfreier kurzfristiger Minijob ausgeschlossen.

 
Hinweis

Schülerferienjob

Schüler, die einen Ferienjob ausüben, sind grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt. Eine abweichende Regelung kann sich für Schulentlassene ergeben.

Für die ordnungsgemäße versicherungsrechtliche Beurteilung eines Schülerferienjobs ist daher der Status des Beschäftigten zu ermitteln. Zu diesem Zweck sollte ein Einstellungsfragebogen verwendet werden, der von der Aushilfe auszufüllen und dann zu den Entgeltunterlagen zu nehmen ist.[1]

Ein kurzfristig beschäftigter Ferienjobber ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Es obliegt dem Arbeitgeber, die kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110) bei der Minijob-Zentrale zu melden. Darüber hinaus sind die Umlagen 1 und 2, die Insolvenzgeldumlage sowie die Abgaben zur Unfallversicherung vom Arbeitgeber zu leisten.[2]

[1]

S. Mitarbeiterfragebogen, Aushilfe.

[2]

S. Minijob: Kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.219
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.673
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.166
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.717
  • Erholungsbeihilfen
    1.658
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.523
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.512
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.495
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.462
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.346
  • Jubiläumszuwendung
    1.288
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.259
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.258
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.246
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.242
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.239
  • Urlaubsabgeltung
    1.208
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.104
  • Sachbezüge
    1.031
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    1.015
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Ferienjobber: Sozialversicherung: Kurzfristige Beschäftigung ist attraktiv für Arbeitgeber und Ferienjobber
Eisdiele
Bild: Pexels/Wolfart

Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Ferien, um ein bisschen Geld zu verdienen. Hierfür bietet sich die kurzfristige Beschäftigung an. Diese Form des Schülerjobs ist beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und somit für Arbeitgeber und Aushilfen gleichermaßen attraktiv. In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen der Sozialversicherung für Ferienjobs, die als Minijob ausgeübt werden.


Erfolg mit Vielfalt: Fachkräfte finden mit Diversity-Strategie
Fachkräfte finden mit Diversity-Strategien
Bild: Haufe Shop

Unternehmen mit einer diversen Belegschaft sind erfolgreicher: Sie entwickeln innovative Produkte, besetzen Vakanzen schneller und reagieren flexibler auf Veränderungen. Diversität ist daher ein entscheidender Faktor, um wettbewerbsfähig zu bleiben und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.


Ferienjobber / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Ferienjobber / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und erzielt der Ferienjobber ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR, kommt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) in ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »