Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Informationelle Selbstbestimmung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Das Recht des Einzelnen, über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, hat – auch wenn es im GG nicht ausdrücklich erwähnt wird – als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde Verfassungsrang.

Das wegweisende Urteil BVerfG 65, 1 vom 15.12.1983 – 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83 – ‚Volkszählung, Mikrozensus’ begründet dies in der dortigen Rz 149 unter C II 1 a zutreffend wie folgt: "Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG umfaßt".

Angesichts der heutzutage immensen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Relevanz von Datenbeständen (‚Big Data’; Digitalisierung) und der stetig zunehmenden Gefahren des Missbrauchs erlagt der Schutz der elementaren Persönlichkeitsrechte immer stärkere Bedeutung. Dies lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Informationsrechte der FinVerw. Vor allem durch Einführung der > Identifikationsnummer und im Zusammenhang damit stehender Mitteilungspflichten (ua elektronische Übermittlung der > Lohnsteuerbescheinigung Rz 1, > Rentenbezugsmitteilungen, Mitteilungen zur > Private Altersvorsorge und Mitteilungen zur Basisversorgung > Krankenversicherung Rz 37–44) sowie allgemein im Rahmen der > Elektronische Kommunikation wird der Kenntnisstand der FinVerw über die persönlichen Belange des Stpfl stetig größer.

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Innerhalb der FinVerw werden sensible Daten durch § 30ff AO geschützt (> Steuergeheimnis; dort auch zu dessen Durchbrechungen in den Fällen der § 30 Abs 4 Nr 4 und 5 AO; §§ 31–31c AO; § 4 Abs 5 Nr 10 EStG). Sind Dritte wie zB ArbG oder Versicherungen am Datenaustausch beteiligt, sind besondere Regelungen erforderlich. Nicht nur beim Abruf der persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den ArbG beim BZSt hat der Gesetzgeber ungeachtet der in einem Massenverfahren unvermeidbaren Generalisierung darauf Bedacht genommen, dem einzelnen ArbN die Bestimmung über die Verwendung seiner Daten vorzubehalten. Vgl dazu § 39e Abs 6 Satz 6 EStG; > Nichtverfügbarkeit der ELStAM. Auch beim Abzug von SA wird es dem Stpfl in § 10 Abs 2 Satz 2 und Abs 2a EStG ermöglicht, die Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten durch Nichterteilung seiner Einwilligung zur Datenübermittlung zu verhindern (> Sonderausgaben Rz 41). In anderen Fällen kann die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung/Zulage davon abhängen, dass der Stpfl einen Antrag stellt und darin personenbezogene Daten mitteilt.

 

Rz. 3

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Nachteile, die einem Stpfl zugemutet werden müssen, wenn er seine Daten nicht preisgibt (zB unterjährige Besteuerung nach Steuerklasse VI gemäß § 39e Abs 6 Satz 8 EStG; > Nichtverfügbarkeit der ELStAM Rz 1), und die Vorteile, die der Allgemeinheit aus einem funktionstüchtigen sowie effizienten Steuerverfahren erwachsen, hat der Gesetzgeber sorgsam und sachgerecht abzuwägen. Er darf uE die Interessen des Einzelnen partiell zurückstellen, muss aber ua darauf achten, dass dem Stpfl dadurch nicht unverhältnismäßige oder etwaig gar existenzbedrohende Nachteile entstehen. Die Nutzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muss gewährleistet sein und darf durch das Regelungsgefüge nicht verbaut oder – durch entsprechend hohe Hürden – unzulässig erschwert oder vereitelt werden.

Die mit der Zuteilung der ID-Nummer verbundene Datenspeicherung ist nach Ansicht des BFH verfassungsgemäß (BFH 235, 151 = BStBl 2012 II, 168); ausführlich dazu > Identifikationsnummer Rz 4.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2024
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2024
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »