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Praxis-Beispiele: Arbeitgeberdarlehen / 4 50-EUR-Freigrenze

Carola Hausen
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Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält am 30.10.2024 von seinem Arbeitgeber ein Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 3,60 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 3,60 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11.2024. Die Vergabe von Darlehen gehört nicht zum Geschäftszweck des Arbeitgebers.

Ist die 50-EUR-Freigrenze auf den geldwerten Vorteil anwendbar?

Ergebnis

Die Zinsverbilligung gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn.

Für die Zinsverbilligung gibt es 3 Möglichkeiten der Ermittlung:

  1. Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes anhand nachgewiesener günstiger Marktkonditionen für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen am Abgabeort (abzgl. 4 % Bewertungsabschlag) oder
  2. Einbeziehung allgemein zugänglicher Internetangebote (z. B. von Direktbanken) ohne Bewertungsabschlag oder
  3. Verwendung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssatzes des entsprechenden Erhebungszeitraums (abzgl. 4 % Bewertungsabschlag).

Für Darlehen mit Vertragsabschluss ab 2003 gilt die MFI-Zinsstatistik. Maßgebend sind die Effektivzinssätze unter "Neugeschäft". Zwischen den einzelnen Kreditarten ist zu differenzieren (z. B. Wohnungsbaukredit, Konsumentenkredit).

Für Oktober 2023 ist der zuletzt veröffentliche Zinssatz für Konsumentenkredite vom August 2024 mit 6,87 % heranzuziehen. Nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4 % (= 0,27 %) ergibt sich ein Maßstabzinssatz von 6,60 %. Die Zinsverbilligung beträgt damit 3,00 % (6,60 % – 3,60 %).

 
Berechnung
Geldwerter Vorteil (3,0 % v. 20.000 EUR) 600 EUR
Davon 1/12 50 EUR

Auf diesen geldwerten Vorteil ist die 50-EUR-Freigrenze für Sachbezüge anwendbar. Es dürfen keine weiteren geldwerten Vorteile in Form sonstiger Sachbezüge gewährt werden, wie z. B. Tankgutscheine oder andere Warengutscheine, sonst wird der gesamte geldwerte Vorteil lohnsteuer- und beitragspflichtig. Außer Betracht bleiben die zu bewertenden Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens sowie die mit amtlichem Sachbezugswert zu bewertende Unterkunft und Verpflegung. Der geldwerte Vorteil verringert sich monatlich und ist über die Laufzeit des Darlehens lohnsteuer- und beitragsfrei.

Praxis-Tipp

Erhalten Beschäftigte einer Bank, Sparkasse oder anderen Finanzinstituts von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitgeberdarlehen, kann der Wert des Sachbezugs abweichend zur o. g. Methode unter Berücksichtigung der tatsächlichen banküblichen Fremdverzinsung unter Abzug des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR ermittelt werden.

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