Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder ordentliche und außerordentliche Kündigungen nach sich ziehen. Die Wahl der Maßnahme muss dabei verhältnismäßig sein und der Betriebsrat muss gemäß § 102 BetrVG angehört werden.
Mögliches Vorgehen
Ein Mitarbeiter, der gegen die IT-Sicherheitsrichtlinie verstößt, könnte zunächst eine Abmahnung und bei weiteren Verstößen eine Kündigung erhalten. Dabei ist aber zu beachten, dass gerade bei nur vorliegenden Verdachtsmomenten immer auch eine Verdachtsanhörung zur Pflichtverletzung erfolgen sollte.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber auf Verstöße angemessen reagieren, um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen. Andernfalls kann das Compliance-System insgesamt infrage gestellt werden, da es zwar Richtlinien gibt, diese aber wegen fehlender Durchsetzung von den Mitarbeitern quasi nicht befolgt werden müssen. Gerade die Unternehmensleitung muss deshalb dafür sorgen, dass die Richtlinien auch umgesetzt werden, da sie sich andernfalls wegen eines fehlenden Compliance-Systems für etwaige Schäden haftbar machen können.
Es gibt auch Fälle, in denen ein Verstoß gegen Unternehmensrichtlinien zur Versetzung des Mitarbeiters führen kann. Eine Versetzung ist eine Änderung des Arbeitsbereichs oder des Arbeitsorts des Mitarbeiters und kann als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden, um das Fehlverhalten zu sanktionieren und gleichzeitig den Betriebsfrieden zu wahren. Die Versetzung muss jedoch verhältnismäßig sein und darf nicht als willkürliche Bestrafung erfolgen. Der Betriebsrat hat bei Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG.
Darüber hinaus können Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien auch finanzielle Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie zu Schäden oder Verlusten für das Unternehmen führen. In solchen Fällen kann das Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter geltend machen. Dies ist besonders relevant bei Verstößen gegen Compliance-Richtlinien, die zu rechtlichen oder finanziellen Sanktionen gegen das Unternehmen führen können.
Generelle Maßnahmen
Wenn es viele Verstöße in einem bestimmten Bereich gibt, sollten auch generelle Maßnahmen erfolgen, wie Änderungen in der Kommunikation oder die Durchführung von Audits, damit die Unternehmensrichtlinie eingehalten wird.