Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Baden-Württemberg Urteil vom 26.04.2001 - 2 K 247/99

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb. Einkommensteuer 1991

 

Leitsatz (amtlich)

Der Freibetrag für weichende Erben kann auch dann gewährt werden, wenn die Eltern den landwirtschaftlichen Betrieb an den als Hofnachfolger vorgesehenen Sohn verpachtet und nach der Abfindung des weichenden Erben die Betriebsaufgabe erklärt haben; Bedingung für den Freibetrag ist nur, dass der Betrieb –unabhängig davon, ob er bei den Übergebern noch zum Betriebsvermögen gehört– als solcher erhalten und später wie vorgesehen durch Erbfolge oder vorweggenommene Erbfolge auf den Hofnachfolger übergeht (Abgrenzung zur BFH-Rechtsprechung; Ausführungen zum Zweck von § 14 a Abs. 4 EStG).

 

Normenkette

EStG 1990 § 14a Abs. 4 Sätze 1-2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 12.09.2002; Aktenzeichen IV R 28, 29/01)

BFH (Urteil vom 12.09.2002; Aktenzeichen IV R 28/01)

 

Tenor

1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1991 vom 19. August 1997 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung ist der Freibetrag gemäß § 14 a Abs. 4 EStG zu gewähren und die Einkommensteuerschuld entsprechend herabzusetzen. Die Ermittlung der Steuerschuld wird dem Finanzamt übertragen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist wegen der der Klägerin zu erstattenden Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist im Veranlagungszeitraum 1991, ob ein Freibetrag für weichende Erben nach § 14 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen ist.

Die Klägerin und ihr am 18.06.1990 verstorbener Ehemann waren Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Im gemeinschaftlichen Testament vom 10. Januar 1989 hatten sich die Klägerin und ihr Ehemann gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt Nach dem Tode des Überlebenden soll hiernach der Nachlass an den Sohn … übergehen. Die Tochter … erhält vorher vom gesamten Nachlass einen Anteil von 20 %. Für den Fall, dass der Erbe … den landwirtschaftlichen Betrieb aufgibt und ihn nicht mehr bewirtschaftet, hat er bei Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken seiner Schwester einen Anteil von 10 % am Veräußerungserlös zu bezahlen.

Seit dem 31.10.1987 ist der landwirtschaftliche Betrieb, der zwischenzeitlich im Alleineigentum der Klägerin steht, an den Sohn … verpachtet. Das Pachtverhältnis besteht auch heute noch.

Auf den Pachtvertrag vom 14. September 1987 und das gemeinschaftliche Testament vom 10. Januar 1989, die im Erörterungstermin v. 10. April 2001 dem Gericht übergeben worden sind, wird wegen aller Einzelheiten Bezug genommen.

Da das zu versteuernde Einkommen der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes unter dem Grundfreibetrag lag, war die Steuernummer der Eheleute ab dem 01.01.1988 gelöscht worden.

Aufgrund der Einkommensteuererklärung der Klägerin für 1991 vom 26.03.1993 ermittelte das Finanzamt (FA) aus den Pachteinnahmen von 7.878 DM und einem Mietwert von 2.400 DM Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 10.278 DM. Zusammen mit den Renteneinkünften ergab sich ein zu versteuerndes Einkommen von 5.847 DM. Mit gem. § 165 Abgabenordnung (AO) teilweise vorläufigem Bescheid vom 18.01.1994 setzte das FA die Einkommensteuer 1991 auf 0 DM fest.

Mit Schreiben vom 25.03.1994 erklärte die durch ihren Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin die Aufgabe ihres landwirtschaftlichen Betriebes zum 31.12.1993. Im Rahmen der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns wurde dem FA bekannt, dass die Klägerin mit Vertrag vom 06.09.1991, an dem auch … beteiligt war, verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke an ihre Tochter … übergeben hatte.

In diesem Vertrag ist u. a. folgendes geregelt:

„Frau … ist Alleinerbin ihres am 18.06.1990 verstorbenen Ehemannes Die Eheleute … durch gemeinschaftliches Testament vom 10.01.1989 ihren gemeinsamen Sohn … zum Alleinerben des Längstlebenden von ihnen bestimmt und der Tochter … ein Vermächtnis ausgesetzt. Dies vorausgeschickt schließen die Beteiligten zur Abfindung der weichenden Erbin … den folgenden

Übertragungs- und Zuwendungsverzichtsvertrag u. a.

Frau Irmgard Schmidle überträgt ihrer dies annehmenden Tochter … von ihrem ……. Grundbesitz die Grundstücke FlSt … (6,68 ar), … (133,13 ar), … (34, 22 ar) und … (122, 84 ar).

Die Übergabe erfolgt am 01.09.1991……

Im Hinblick auf die vorstehend beurkundete Zuwendung verzichtet Frau … auf sämtliche Rechte aus dem gemeinschaftlichen Testament ihrer Eltern vom 10.01.1989.

Sie verzichtet ferner auf ihr gesetzliches Erbrecht auf Ableben ihrer Mutter … und auf ihr Pflichtteilsrecht auf Ableben ihrer Eltern … und … Sämtliche Verzichte werden mit Wirkung auch für die Abkömmlinge der Frau … erklärt und von den übrigen Beteiligten angenommen….”

Aufgrund eines Gutachtens des Gut...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


FG Baden-Württemberg 2 K 248/99
FG Baden-Württemberg 2 K 248/99

  Entscheidungsstichwort (Thema) Freibetrag für weichenden Erben trotz späterer Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb  Leitsatz (redaktionell) Der Freibetrag für weichende Erben kann auch dann gewährt werden, wenn die Eltern den ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »