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FG Köln Urteil vom 21.06.1996 - 3 K 5107/95

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Nachgehend

BFH (Urteil vom 13.11.1997; Aktenzeichen V R 66/96)

 

Tatbestand

Strittig ist die Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus den Baukosten eines Einfamilienhauses nach Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt.

Die Kläger errichtete im Rahmen eines Bauherrenmodells ein Einfamilienhaus in … welches er ab Bezugsfertigkeit im Juni 1983 unter Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit der Mieteinnahmen an einen gewerblichen Zwischenvermieter vermietet.

Im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung des Klägers wurden Vorsteuern aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von … DM berücksichtigt. Mieteinnahmen unterwarf der Kläger der Umsatzsteuer.

Mit Wirkung zum … 1986 übertrug der Kläger das Eigentum an dem Einfamilienhaus … auf seine geschiedene Ehefrau unter Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs. Schuldrechtlich vereinbarten die Parteien, daß der Nießbrauch im Jahre 2006 enden solle.

In derselben notariellen Urkunde übertrug die geschiedene Ehefrau des Klägers ihren hälftigen Miteigentumsanteil an dem Wohnhaus in … auf den Kläger.

Im Anschluß an eine Betriebsprüfung bei dem Kläger (Bp-Bericht vom … 1991) berichtigte der Beklagte den Vorsteuerabzug bezüglich des Hauses … nach § 15 a Umsatzsteuergesetz im Umsatzsteuerbescheid 1986 (vom … 1991) um … DM.

Den deshalb erhobenen Einspruch des Klägers wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom … 1995 als unbegründet zurück.

Der Kläger vertritt, unter Hinweis auf die zahlreich in der Literatur vertretene Meinung, die Ansicht, eine Eigentumsübertragung unter Vorbehalt der Nachprüfung führe nicht zu einer Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15 a UStG. Denn der Kläger erbringe seine Vermieterumsätze weiter aus eigenem vorbehaltenem Recht.

Der Kläger beantragt,

[xxxxx] den Umsatzsteuerbescheid vom … 1991 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom ….1995 aufzuheben.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Er verweist zur Begründung auf seine Einspruchsentscheidung.

Auf die Einspruchsentscheidung sowie die Klagebegründungsschrift wird ergänzend Bezug genommen.

 

Entscheidungsgründe

Die Klage ist begründet.

Der Beklagte hat zu Unrecht mit Umsatzsteueränderungsbescheid vom … 1991 die Umsatzsteuer unter Berichtigung des Vorsteuerabzug gemäß § 15 a UStG neu festgesetzt. Der Senat ist der Ansicht, daß die Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt nicht zu einem Berichtigungstatbestand im Sinne des § 15 a UStG führt.

Nach § 15 a Abs. 1 und 4 UStG ist bei Grundstücken eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn diese innerhalb Berichtigungszeitraums veräußert oder zum Eigenverbrauch entnommen werden.

Vorliegend hat der Kläger das Grundstück … im umsatzsteuerlichen Sinne nicht entnommen oder veräußert.

Es ist umstritten, ob eine Entnahme auch bei Übertragung des Eigentums an einen unternehmerisch genutzten Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt zu bejahen ist. Unter Hinweis auf die ertragsteuerliche Behandlung wird dies von der überwiegend vertretenen Meinung verneint. Da durch die Eigentumsübertragung die Vermietungsumsätze des vormaligen Eigentümers und nunmehrigen Nießbrauchers nicht berührt werden, wird die Zuordnung des Gebäudes zum „Vermietungs”-Unternehmen des nunmehrigen Nießbrauchers durch den Eigentumsverlust nicht betroffen (vgl. Urteilsanmerkung zum BFH-Urteil vom 16.09.1987 – X R 51/81, Dr. [xxxxx] Weiss, Umsatz- und Verkehrssteuerrundschau (UVR) [xxxxx] 52, 55; Eberhardt Husmann, zur umsatzsteuerlichen [xxxxx] der Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem untehmerisch genutzten Grundstück, USt-Rundschau 1992, S. 70; [xxxxx] in Rau, Dürrwächter, Flick, Geist Umsatzsteuergesetz-Kommentar 8; Lieferung § 15 a Rd.Nr. 90; Bulow in Vogel, Reinisch, Hoffmann Kommentar zum Umsatzsteuergesetz 81. Ergänzungslieferung § 15 a Rd.Nr. 63; wohl auch Fagoch in Schwarze, Reiß, Kraeusel Umsatzsteuergesetz-Kommentar 1994 § 15 a Rd.Nr. 61 jeweils mit weiteren Nachweisen). Die Gegenmeinung hält § 15 a UStG bei Übertragung eines Wirtschaftsgut unter Vorbehalt des Nießbrauchs für anwendbar, da die Verwendung des Wirtschaftsguts aufgrund neuer schuldrechtlicher Berechtigung durch den Nießbraucher erfolgt, die umsatzsteuerrechtlich durch ein eigenständiges Leistungsverhältnis zwischen (neuem) Eigentümer und Nießbraucher vollzogen wird (vgl. Wagner in Sölch, Ringleb, List Umsatzteuer 35. Ergänzungslieferung § 15 a Rd.Nr. 36; wohl auch Dr. Helmut Schuhmann, Vorsteuereinbußen durch unentgeltliche Betriebs- und Grundstücksübertragungen, USt-Rundschau 1980, 245).

Der Senat hält die von der wohl herrschenden Meinung vertretene Auffassung für zutreffend, daß auch im Hinblick auf die ertragssteuerliche Regelung eine Eigentumsübertragung unter Nießbrauchvorbehalte nicht zu einem Entnahmetatbestand im Sinne des § 15 a UStG führt.

Der Kläger hat sich vorliegend bei Übertragung des Eigentums an dem Wohngrundstück … auf seine Ehefrau den Nießbrauch vorbehalten und vermietet aufgrund dieses Nießbrauchs das Grundstück nach wie vor umsatzsteuerpflichtig. Der Klage war deshalb st...

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