Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Herstellungskosten: Wahlrecht gilt vorerst weiter

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Kommentar

Anlässlich der Verkündung der EStÄR 2012 (BStBl 2013 I S. 276) hat das BMF eine Übergangsregelung erlassen, nach der das Wahlrecht zur Einbeziehung der Kosten für die allgemeine Verwaltung und der Aufwendungen für soziale Einrichtungen etc. vorerst weiter gilt[1].

Mit den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) 2012 beabsichtigt die Finanzverwaltung den steuerlichen Herstellungskostenbegriff zu erweitern. Dazu sollen auch Kostenbestandteile i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einbezogen werden. Folglich wären fortan angemessene Kosten für die allgemeine Verwaltung, für soziale Einrichtungen im Betrieb, für freiwillige soziale Leistungen sowie für die betriebliche Altersversorgung zwingend in die steuerlichen Herstellungskosten einzubeziehen und damit zu aktivieren (R 6.3 Abs. 1 und 3 EStÄR 2012).

Dies wird in der Praxis zu erheblichen Verwerfungen, praktischen Umsetzungsproblemen und Zuordnungsprobleme führen, besteht doch für derartige Aufwendungen handelsrechtlich ein Ansatzwahlrecht (§ 255 Abs. 3 Satz 3 HGB). Vor allem kleinere Betriebe verfügen über kein geeignetes Kostenrechnungssystem, das eine sachgerechte Zuordnung ermöglichen könnte. Auch würden sich neue teilweise komplexe Abgrenzungsfragen stellen.

Diese Gründe führten auch zu einer Uneinigkeit zwischen der Finanzverwaltung bzw. einigen Bundesländern. Dem Vernehmen nach soll insbesondere der Erfüllungsaufwand für die betroffenen Betriebe als zu hoch angesehen werden. Deshalb hatten die EStÄR 2012 wider Erwarten Ende 2012 den Bundesrat zunächst nicht passiert. Dies obwohl die Finanzverwaltung in Bezug auf die erstmalige Anwendung der neuen Kriterien zweimal nachgebessert hatte; die geplante Ausdehnung des steuerlichen Herstellungskostenumfangs sollte damit faktisch erst ab 2013 umzusetzen sein.

Nun hat das BMF eine weitere Übergangsregelung veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 25.3.2013, IV C 6-S 2133/09/10001 :004). Es wird danach nicht beanstandet, dass bis zur Verifizierung des damit verbundenen Erfüllungsaufwands, spätestens aber bis zu einer Neufassung der Einkommensteuer-Richtlinien die bisherigen Kriterien für die Ermittlung der Herstellungskosten (R 6.3 Abs. 4 EStR 2008) weiter angewandt werden.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 25.3.2013, IV C 6 - S 2133/09/10001 :004, BStBl. 2013 I S. 296

[1] BMF, Schreiben v. 25.3.2013, IV C 6-S 2133/09/10001 :004.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
IFRS visuell
Bild: Haufe Shop

Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Inhalt und Regelungszweck
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Inhalt und Regelungszweck

  Rz. 79 Die handelsrechtliche Bestimmung der Herstellungskostenermittlung erfolgt ähnlich der geltenden steuerrechtlichen Bewertungskonzeption und der Bewertungskonzeption nach IFRS. Dies fördert die Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »