Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerk ... / A. Allgemeines.

Dr. Oliver Elzer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn 1

Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten noch bezahlbare Wohnungen finden (BTDrs 18/3121, 1).

 

Rn 2

Durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) sind § 556e II 1 und § 556g mWv 1.1.19 geändert worden. Das MietAnpG zielt dabei darauf ab, Wirkungsdefizite der bisherigen Regelungen zu beseitigen. Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn v 19.3.20 (BGBl I 540) hat mWv 1.4.20 § 555d II 1, 4 sowie § 556g Ia 1 Nr 1 und II 1 geändert und § 556g II 3 ins BGB eingefügt (zu den damit verbundenen Zielen s BTDrs 19/15824, 9 ff).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.996
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.883
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.246
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.240
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.204
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.200
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.192
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    1.054
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    957
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    942
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    940
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    890
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    827
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    804
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    797
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil
    771
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    770
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    767
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    746
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    741
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
BGH: Auskunftsanspruch zur Mietpreisbremse verjährt eigenständig
Monopoly Fragezeichen Häuser grün rot
Bild: Pixabay/Jörg Hertle

Der Auskunftsanspruch des Mieters im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.


Bundesjustizministerium : Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse liegt vor
Mehrfamilienhaus Altbau urban Balkone Miete
Bild: Pexels/Luis Quintero

Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert werden. Das Bundesjustizministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf erarbeitet, der intern noch diskutiert wird. Der Beschluss im Kabinett soll zeitnah erfolgen.


Miethöhe: BGH segnet Berliner Mietpreisbremse ab
Altbau Mehrfamilienhaus Stadt Berlin Kreuzberg Sommer
Bild: Getty Images

Die Berliner Mietpreisbremse ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, so der BGH. Die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist eine zulässige Regelung zum Schutz von Mietern.


Haufe Shop: Mergers & Acquisitions
Mergers & Acquisitions
Bild: Haufe Shop

M&A-Aktivitäten umfassen ein breites Themenspektrum, zu dem Unternehmenskäufe und -verkäufe, Beteiligungen, Fusionen und Joint Ventures genauso gehören wie strategische Allianzen. Die Motive für M&A-Aktivitäten können vielfältig sein, sie reichen von Wachstum über Restrukturierungen bis zu Nachfolgeregelungen. Über 80 renommierte Autorinnen und Autoren aus Unternehmens- und Rechtsberatung und aus der Wissenschaft analysieren in diesem Praxisbuch den M&A-Markt aus der Markt-, Transaktions- und Rechtsperspektive. Neu ist die Berücksichtigung von Entwicklungen im Kontext Nachhaltigkeit.


BVerfG 1 BvR 1360/15
BVerfG 1 BvR 1360/15

  Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.  Tatbestand I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die „Mietpreisbremse”, die durch das ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »