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Sauer, SGB IX § 46 Früherkennung und Frühförderung / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Siegfried Wurm
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Rz. 21

Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2).

Die Förderung und Therapien umfassen im Wesentlichen folgende Leistungselemente:

  • ärztliche Leistungen

    Ärzte verantworten im System der interdisziplinären Frühförderung überwiegend den Bereich der Erstberatung sowie der Erst-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik. Daneben haben sie im Rahmen ihrer leitenden Funktion Netzwerkkontakte zu kooperierenden Einrichtungen zu pflegen und sind in alle wesentlichen Prozesse der Einrichtung eingebunden. Insbesondere die Ärzte in den SPZs übernehmen in ihrer Funktion als Spezialisten bei schweren Behinderungen eines Kindes bei Bedarf auch Teile der ärztlichen Behandlung – z. B. Koordination von speziellen medizinischen Leistungen oder die Indikationsstellung für die medizinische Versorgung mit behindertengerechten Hilfsmitteln.

  • medizinisch-therapeutische Leistungen

    Zu den medizinisch-therapeutischen Leistungen zählen insbesondere die Heilmittel ähnlich wie bei § 32 SGB V; allerdings ist der Leistungsrahmen des § 46 losgelöst von den Heilmittel-Richtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen zu sehen, weil § 32 SGB V keine Anwendung findet. Z. B. findet eine Begrenzung der Höchstanzahl an Förderleistungen im Rahmen der Komplexleistung nach § 46 nicht statt. Auch fließen die Ausgaben für Heilmittel im Rahmen der Komplexleistung nach § 46 nicht in das Ausgabevolumen nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ein.

    Zu den medizinisch-therapeutischen Leistungen des § 46 zählen

    • die Ergotherapie, um die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Kindes zu unterstützen und um damit eine bessere Bewältigung der Alltagstätigkeiten zu erreichen (z. B. Förderung der Grob- und Feinmotorik, Übungen zur Stärkung der Kraft und Geschicklichkeit),
    • die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bzw. Logopädie zur medizinischen "Heilung" von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen (z. B. bei einem stotternden Kind, nicht dagegen: Sprachanbahnung zum Erlernen der deutschen Sprache),
    • die physiotherapeutischen Leistungen zur Förderung der Eigenaktivität des Kindes.
  • psychologische Leistungen

    Psychologische Hilfen sind während der Förderung bei Bedarf lediglich bei speziellen Problemstellungen und Krisen des Kindes oder der Familie zu leisten (z. B. bei konsequenter Weigerung des Kindes bei bestimmten Frühförderaktivitäten). Es handelt sich hier meist um alltagspraktische Beratungen bzw. Hilfestellungen. In den meisten Fällen erfolgt die Hilfe in Kooperation mit externen Psychologen.

  • sonder- oder heilpädagogische Förderleistungen

    Die sonder- bzw. heilpädagogischen Förderleistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten.

    Die Förderung erfolgt mithilfe von pädagogischen Mitteln; zu nennen ist hier die soziale heil- und sonderpädagogische Arbeit, die Sinnesschulung, die psychomotorische Entwicklungsförderung, die Vermeidung von speziellen Entwicklungsrisiken in der Lebenswelt des Kindes, die Vorbereitung des Kindes für eine Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder Schule. Mögliche Methoden, die auch nach Bedarf ineinander übergehen oder kombinierbar sein können, sind:

    • die heilpädagogische Entwicklungsförderung im Einzel- und Gruppensetting verbunden mit beispielsweise Wahrnehmungsförderung,
    • die Sprachförderung, um das Kind auf den sprachlichen Entwicklungsstand Gleichaltriger zu bringen (z. B. Wortschatzerweiterung, Förderung der Satzbildungsfähigkeit und der kommunikativen Kompetenz),
    • die Psychomotorik und Interaktion (Konzept der Persönlichkeitsentwicklung über Erleben, Erfahren und Kommunizieren mit und durch Bewegung, aber auch das Begreifen sozialer Verhaltensweisen wie Toleranz, Rücksicht und Kooperation sowie die angemessene Bewältigung von Konfliktsituationen und Misserfolgen – auch in Wechselbeziehung zu anderen Mitmenschen),
    • die heilpädagogische Spieltherapie,
    • das heilpädagogische Gestalten,
    • die heilpädagogische Rhythmik und
    • funktionelle Trainingsprogramme (z. B. Marburger Konzentrationstraining).

Den größten Part der Frühförderung machen die medizinisch-therapeutischen und die heilpädagogischen Maßnahmen aus.

 
Praxis-Beispiel

Ein Kind wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung (nach § 26 Abs. 1 Satz 1 SGB V) auffällig, weil es massiv stottert. Normalerweise würde die Logopädie – also ein Heilmittel i. S. d. § 32 SGB V – für die weitere Behandlung des Kindes ausreichend erscheinen. Da jedoch der Kinderarzt feststellt, dass das Kind unter dem Stottern psychisch leidet und deshalb

  • nur wenig spricht,
  • sich in seinem sozialen Umfel...

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