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Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens

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Art. 1 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 96a Abs. 1, § 100 Abs. 1, § 108, § 109, § 109a, § 118 Abs. 2a, § 185, § 187 Abs. 3, § 188, § 213, § 225 Abs. 1, § 231, § 270a, § 281a Abs. 3, § 281b

Art. 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

geändert bzw. eingefügt sind § 15, § 28, § 68

Art. 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

geändert ist § 194 Abs. 3

Art. 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 2 Abs. 3, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 18a Abs. 2, § 18f Abs. 1, § 114

Art. 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

geändert ist § 93 Abs. 6 Nr. 2

Art. 6 Änderung des Einkommensteuergesetzes

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 2 Abs. 6, § 3, § 4d, § 4e, § 6a, § 9a Nr. 3, § 10, § 22, § 31, § 37 Abs. 3, § 41b Abs. 1, § 50 Abs. 1, § 52, Abschnitt "XI Altersvorsorgezulage" - §§ 79 bis 99

Art. 7 Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (Altersvorsorgeverträge - Zertifizierungsgesetz - AltZertG)

Vorschrift ist hier nicht abgedruckt.

Art. 8 Änderung des Steuerberatungsgesetzes

geändert ist § 4

Art. 9 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 1, § 1a, § 1b, § 2, § 3, § 4, § 7, § 8 Abs. 2, § 9, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 16, § 17, § 30c, § 30e, § 30g

Art. 10 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 1, § 111g, § 140 Abs. 1, § 141 Abs. 1, § 144 Abs. 1, § 144a Abs. 1, § 145b, § 112, § 113, § 114, § 115, § 116, § 117, § 118

Art. 11 Änderung des Bundessozialhilfegesetzes

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 8 Abs. 2, § 23 Abs. 1, § 88 Abs. 2, § 117 Abs. 1, § 128, § 130 Abs. 1, § 131 Abs. 1

Art. 12 Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundversicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)

Vorschrift ist hier nicht abgedruckt.

Art. 13 Änderung des Wohngeldgesetzes

geändert ist § 34

Art. 14 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

geändert, aufgehoben bzw. verändert sind § 40

Art. 15 Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

geändert ist § 8

Art. 16 Änderung des Handelsgesetzbuches

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 330, § 341, § 341m, § 341n, § 341o, § 341p

Art. 17 Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagengesellschaften

geändert, aufgehoben bzw. eingefügt sind § 1, § 37m, § 39 Abs. 1, § 43, § 43b, § 43d, § 45, § 50

Art. 18 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

geändert bzw. eingefügt sind § 2, § 5 Nr. 2, § 6 Abs. 1,

Art. 19 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

geändert sind § 20, § 21, § 21a, § 34

Art. 20 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen

geändert sind § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1

Art. 21 Änderung der Abgabenordnung

geändert ist § 6

Art. 22 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

geändert ist § 1 Nr. 2

Art. 23 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

geändert ist § 227a

Art. 24 Änderung des Auslandinvestment-Gesetzes

geändert bzw. eingefügt sind § 17 Abs. 1, § 19a

Art. 25 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

geändert sind § 10, § 14

Art. 26 Änderung der Arbeitslosenhilfe - Verordnung

geändert ist § 6

Art. 27 Änderung des Versorgungsausgleichs - Überleitungsgesetzes

geändert ist § 3

Art. 28 Änderung der Arbeitsendgeldverordnung

geändert ist § 2

Art. 29 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundeshilfegesetztes

geändert ist § 1

Art. 30 Änderung der Datenerfassungs - und -übermittlungsverordnung

geändert ist § 5

Art. 31 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf Artikel 26 und 28 bis 30 beruhenden Teile der Arbeitslosenhilfe-Verordnung, der Arbeitsentgeltverordnung, der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes und der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art. 32 Gesetz zur Ausgleichszahlung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen

Vorschrift ist hier nicht abgedruckt

Art. 33 Änderung des Altersvermögensergänzungsgesetzes

geändert sind Artikel 1 Nr. 36, Artikel 3 Nr. 2, 3, 5, Artikel 6 Nr. 10

Art. 34 Neufassung geänderter Gesetze

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut der durch die Artikel 6, 8, 10, 18 bis 22 dieses Gesetzes geänderten Gesetze in der vom Inkrafttreten der Rechtsvorschriften an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art. 35 Inkrafttreten

 

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

(2) Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 tritt Artikel 25 Nr. 2 in Kraft.

 

(3) Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 treten in Kraft: Artikel 5, Artikel 6 Nr. 4 Buchstabe a, Nr. 6, 14 Buchstabe a und c, Artikel 9 Nr. 1, 2, 5, 7, 9 bis 11 Buchstabe a, b, c Doppelbuchstabe aa und Buchstabe d, Nr. 13, 16, 18, 20, 23 und 24, Artikel 11 Nr. 2, Artikel 15 Nr. 1, Artikel 23, 29 und 32.

 

(4) Am Tag nach der Verkündung treten Artikel 8, 9 Nr. 22 Buchstabe c und Nr. 25, Artikel 10 Nr. 4 § 114 Abs. 2, § 115 Abs. 2, § 116, § 118, Artikel 15 Nr. 2, Artikel 16 Nr. 1, Artikel 31 und 33 in Kraft.

 

(5) Artikel 7 tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem in Artikel 7 enthaltenen Gesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

(6) Am 1. Januar 2003 treten Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und c, Nr. 4, 6 und 11, Artikel 2 Nr. 1, 3 und 4, Artikel 11 Nr. 1, Artikel 12 und 13 in Kraft.

 

(7) Am 1. Januar 2004 tritt Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 5 in Kraft.

 

(8) Am 1. Januar 2009 tritt Artikel 28 Nr. 1 in Kraft.

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