Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einmalzahlungen: Zeitpunkt der Zuordnung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet.

Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, soweit die Märzklausel greift.

Fragen treten auf, wenn es durch die Zuordnung zu abweichenden Versicherungszweigen kommt, die Beschäftigung ruht oder beendet wurde, ein Entgeltabrechnungszeitraum fehlt oder es sich z. B. um einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer handelt, der Krankentagegeld bezieht. Auch die Zuordnung während des Bezugs von Elterngeld oder während eines Arbeitskampfes können zunächst schwierig erscheinen. Das Gleiche gilt für den Fall des Arbeitgeber- oder Krankenkassenwechsels. Die korrekten Zuordnungszeiträume werden hier – mit vielen Beispielen – dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen bei Einmalzahlungen sind für alle Versicherungszweige in § 23a SGB IV geregelt. In § 22 SGB IV wird bestimmt, dass die Beitragspflicht von Einmalzahlungen erst im Monat der Auszahlung entsteht. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben die Berechnung der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei Änderungen im Versicherungsverhältnis im Kalenderjahr der Zuordnung der Einmalzahlung näher erläutert (BE v. 18.11.2015: TOP 4).

 
Praxis-Beispiele
  • Entgeltarten
  • Zeitliche Zuordnung
  • Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel
  • Märzklausel
  • Urlaubsgeld
  • Arbeitgeberwechsel und Krankengeldbezug
  • Unterjähriger Beginn/Wegfall der Versicherungspflicht
  • Unterjährige Beitragsgruppenveränderung (durchgängige Versicherungspflicht in allen SV-Zweigen)
  • Beitragspflichtiger Anteil (Ermittlung)
  • Beitragsberechnung
  • Rückwirkende Korrektur
  • Rückwirkende Korrektur (Behandlung der Nachzahlung als neue Einmalzahlung)
  • Fälligkeit der Beiträge
  • Rückzahlung des Weihnachtsgeldes an Arbeitgeber (auflösende Bedingung)
  • Verzicht des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld

Sozialversicherung

1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die zeitliche Zuordnung einer Einmalzahlung ist wichtig, weil

  • die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bis zum Ablauf des Zuordnungsmonats zu ermitteln sind[1] und
  • die Berechnung der Beiträge[2] zu den einzelnen Versicherungszweigen vom Zuordnungsmonat abhängig ist.

Grundsätzlich ist eine Einmalzahlung dem Monat zuzuordnen, in dem sie gezahlt wird.[3] Bei der Zuordnung kommt es also im Regelfall ausschließlich auf die tatsächliche Zahlung an.

Die Sozialversicherungsträger akzeptieren es, wenn aus Vereinfachungsgründen Einmalzahlungen beitragsrechtlich dem vorhergehenden Monat zugerechnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Entgeltabrechnung des Vormonats im Zeitpunkt der Auszahlung der Einmalzahlung noch nicht vorgenommen ist.

 
Praxis-Beispiel

Zuordnung der Einmalzahlung in den vorhergehenden Monat

Abrechnung des Arbeitsentgelts für April am 11.5.

Zahlung des Urlaubsgeldes am 9.5.

Das Urlaubsgeld kann dem Beitragsmonat April zugerechnet werden.

Nach der zuvor aufgezeigten Vereinfachungsregelung darf die Einmalzahlung nur dann dem vorausgegangenen Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden, wenn das Brutto- und Nettoarbeitsentgelt des Vormonats noch nicht festgestellt und ausgezahlt worden sind.[4]

Wird eine Einmalzahlung während des Bezugs von Krankengeld gezahlt, erfolgt die Zuordnung ebenfalls zum Auszahlungsmonat, auch wenn in dem Monat kein laufendes Arbeitsentgelt gezahlt wird. Bestand bei einer solchen Zahlung nach dem 31.3. im laufenden Kalenderjahr durchweg Beitragsfreiheit, wird die Einmalzahlung nicht beitragspflichtig.

 
Praxis-Beispiel

Keine Beitragspflicht bei durchgehender Beitragsfreiheit

Krankengeldbezug seit 11.10.2024. Urlaubsabgeltung am 16.5.2025.

Die Urlaubsabgeltung ist dem Mai 2025 zuzuordnen. Die Urlaubsabgeltung bleibt beitragsfrei, da von Beginn des Jahres an bis zum Zeitpunkt der Auszahlung keine beitragspflichtigen Sozialversicherungstage vorhanden sind.

[1]

S. Beitragsbemessungsgrenzen, Teilmonats-BBG.

[2]

S. Einmalzahlungen: Beitragsberechnung.

[3] § 23a Abs. 1 Satz 3 SGB IV.
[4] LSG Berlin, Urteil v. 27.11.1991, L 9 Kr 13/90.

2 Bedeutung des Zuordnungsmonats

2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versicherungspflicht besteht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Versicherungszweige im Zuordnungsmonat sind maßgebend

Ein Arbeitnehmer erreicht im Juni 2025 die Regelaltersgrenze und bezieht seit dem 1.7.2025 Vollrente wegen Alters. Er übt die Beschäftigung über den Rentenbeginn[2] hinaus weiter aus, im November 2025 wird ein Weihnachtsgeld gezahlt.

Ergebnis: Zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.127
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.622
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.243
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.843
  • Erholungsbeihilfen
    1.741
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.552
  • TVöD-V / § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
    1.528
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.526
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.516
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.362
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.328
  • Jubiläumszuwendung
    1.325
  • Urlaubsabgeltung
    1.299
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.291
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.269
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.258
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.249
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.220
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3 Lohn (§ 5 BRTV)
    1.172
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Märzklausel einfach erklärt: Berechnung der SV-Beiträge bei Anwendung der Märzklausel
Berechnung der Entgeltfortzahlung
Bild: Haufe Online Redaktion

Wird die Märzklausel angewendet, gilt: Aus dem nach Zuordnung zum Vorjahr ermittelten beitragspflichtigen Teil der Einmalzahlung (anteilig oder voll) werden die Beiträge anhand der Beitragsfaktoren des Zuordnungsmonats ermittelt.


Betriebsprüfung der Rentenversicherung: Defizite in der Beitragsberechnung
Businessman using calculator
Bild: mauritius images / Westend61 / Sebastian Gauert

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist ganz leicht - wenn man die Regeln kennt. Die wichtigsten lernen Sie in diesem Kapitel kennen.


Haufe Shop: All inclusive - Machen wir Job und Alltag barrierefrei
All inclusive
Bild: Haufe Shop

Janis McDavid gilt als einer der engagiertesten Vordenker für Inklusion und Gleichberechtigung in Deutschland. In seinem Buch geht darum Vorurteile abzubauen, Inklusion und Integration zu fördern, Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dafür befragt er sich selbst und profilierte Expertinnen und Experten ihres Fachs. Janis McDavid stellt Fragen, denen sich alle Menschen, auch Entscheiderinnen und Entscheider, dringend stellen sollten. Er möchte, dass sich etwas ändert und gibt Anregungen, wie wir es besser machen können.


Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
SV-Werte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Bild: Haufe Online Redaktion

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die endgültigen Sozialversicherungswerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.


Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 3 Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 3 Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel

  Sachverhalt In der Zeit vom 1.1.-31.3.2025 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat müssen diese Einmalzahlungen zugeordnet werden? Ergebnis  Sachverhalt Zuordnung ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »