Haftung bei Internet-Tauschbörsen und Bemessung der Abmahnkosten

In dem Verfahren I ZR 86/15 hatte die Beklagte Besuch von ihrer in Australien lebenden volljährigen Nichte sowie deren Lebensgefährten und erlaubte diesen die Benutzung ihres PC`s unter Bereitstellung des Passwortes.
Filesharing - Anschlussinhaber haftet nicht für volljährige Gäste
Die beiden hatten daraufhin den Film „Silver Linings Playbook“ öffentlich zugänglich gemacht. Nach Ansicht des BGH kam jedoch eine Haftung der Beklagten nicht in Betracht, da den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Internetnutzung keine Belehrungs- und Überwachungspflicht treffe.
Möglichkeit der Urheberrechtsverletzung durch andere nicht ausreichend
Keinen Erfolg hingegen hatte ein Familienvater, welcher sich darauf berief, dass auch seine Ehefrau und seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder Zugriff auf die beiden im Haushalt genutzten Computer mit Internetzugang gehabt hätten (I ZR 48/15). Er hatte nicht hinreichend konkret vorgetragen, dass diese ernsthaft als Täter für die Rechtsgutsverletzung in Betracht kamen.
BGH: Keine schematische Bemessung des Gegenstandwertes
In den weiteren Verfahren ging es um die Bemessung der Abmahnkosten, welche sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert richten. Die jeweiligen Vorinstanzen waren davon ausgegangen, dass sich der Gegenstandswert der vorgerichtlichen Abmahnung stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadenersatz belaufe. Der BGH die Urteile auf, da sich der Gegenstandswert nach den erforderlichen Feststellungen des Einzelfalles – beispielsweise nach dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Rechts, der Aktualität und Popularität des Werks, der Intensität und Dauer der Rechtsverletzung sowie nach den subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers - richte.
(BGH, Urteile v. 12.05.2016, I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15, I ZR 86/15)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.3622
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.145
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.109
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
954
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
854
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
790
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
681
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
679
-
Voraussetzungen und Fristen für die Wiedereinsetzung
664
-
Formwirksamkeit von Dokumenten mit eingescannter Unterschrift
6561
-
Teurer Ausraster: 1.600 EUR Geldstrafe für das Umstoßen eines Blitzers
06.05.2025
-
Geschwindigkeitsüberschreitung – Betroffene haben Anspruch, digitale Daten zu checken
29.04.2025
-
Beweisverwertung der Daten von Auslandsbehörden im Strafprozess
04.02.2025
-
Online-Beleidigungen von Politikern auch bei geringer Reichweite strafbar
09.01.2025
-
10.000 Euro Hinterbliebenengeld für den Sohn einer getöteten Mutter
08.01.2025
-
Cyber Resillience Report zeigt Anstieg der Ransomware-Attacken und höhere Zahlungsbereitschaft
14.11.2024
-
Risikoreicher Gehweg: Fußgänger stürzt auf Gehweg über Kante – haftet die Stadt?
18.10.2024
-
Bundeslagebild Cybercrime zeigt deutlichen Anstieg der Cyberkriminalität
30.08.2024
-
Strafanträge sind jetzt digital möglich
16.08.2024
-
Neues Selbstbestimmungsgesetz soll kurzfristig in Kraft treten
22.04.2024