Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Bereits mit dem BMF-Schreiben v. 10.11.2017, IV C 5 - S 2361/08/10001-15 wurden Programmablaufpläne bekannt gegeben. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass ab 2018 der Grundfreibetrag auf 9.000 EUR angehoben wird. Auch der Kinderfreibetrag steigt ab 2018 (Anhebung auf 3.714 EUR bzw. 7.428 EUR).
Diese Bekanntmachung wurde aufgehoben und geänderte Programmablaufpläne veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung am 22.11.2017 den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent abgesenkt hat.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.1115
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.490
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.185
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.5406
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.522
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.981
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.417
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.058
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
907
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
837
-
Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
-
Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
07.07.2025
-
Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
02.07.2025
-
Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
02.07.2025
-
Entwurfsschreiben zur E-Rechnung seit 1.1.2025
30.06.2025
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
26.06.2025
-
Kooperation gegen Finanzkriminalität zwischen NRW und den Niederlanden
26.06.2025
-
Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
24.06.2025
-
Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
20.06.2025
-
Neue Taxonomien für die E-Bilanz: BMF berücksichtigt Anregungen
17.06.2025