Alle am 12.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren) | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑‑dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen‑‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. | |
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen | Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. | |
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. |
Alle am 5.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
700
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
617
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
570
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Abschreibung für eine Produktionshalle
473
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
450
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
432
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
364
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Teil 1 - Grundsätze
324
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Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
291
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Anschrift in Rechnungen
271
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Erweiterte Kürzung und gewerblicher Grundstückshandel
22.05.2025
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Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft
22.05.2025
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Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
22.05.2025
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Alle am 22.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen
22.05.2025
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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
22.05.2025
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Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt
19.05.2025
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Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung kein Verwaltungsakt
19.05.2025
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Kleinflugzeugkosten können steuerlich abzugsfähig sein
19.05.2025
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Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen
19.05.2025
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Keine Umsatzsteuer auf Kompensationszahlungen bei IT-Migration
16.05.2025