Vereinfachung ESRS Set 1

Im Fokus des Fortschrittsberichts stehen sechs Maßnahmen zur Vereinfachung des ESRS Set 1, die den Berichtsaufwand erheblich reduzieren sollen. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe soll Ende Juli erfolgen.

Bericht nennt sechs zentrale Vereinfachungsmaßnahmen (Hebel)

Am 20.6.2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Fortschrittsbericht über die Arbeiten zur Vereinfachung von Set 1 der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) veröffentlicht. Die EFRAG ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der der EU-Kommission in Fragen der Rechnungslegung zuarbeitet. Die EU-Kommission hatte im Rahmen der Omnibus-Initiative Ende Februar die Überarbeitung bis zum 31.10.2025 eingefordert, was die Arbeiten sehr zeitkritisch macht.

Das EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) hat wichtige Vereinfachungsmaßnahmen (im englischen Orginaldokument „lever“ = Hebel) identifiziert und umgesetzt, die ihrer Einschätzung nach zu einer erheblichen Reduzierung des Berichtsaufwands führen dürften:

  • Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)
  • Bessere Lesbarkeit/Prägnanz der Nachhaltigkeitserklärungen und bessere Integration in die gesamte Unternehmensberichterstattung
  • Kritische Änderung des Verhältnisses zwischen den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) und den aktuellen Spezifikationen
  • Verbesserte Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit der Standards
  • Einführung weiterer vorgeschlagener Erleichterungen zur Entlastung
  • Verbesserte Interoperabilität

Wie die ERFAG SRB zu diesen Ergebnissen kam

Die endgültige Fassung der EFRAG SRB-Strategie wurde am 7. Mai 2025 in einer zweitägigen geschlossenen Sitzung des EFRAG SRB auf Grundlage der bis dahin durch die Einbindungsmaßnahmen und Interviews gesammelten Informationen verabschiedet. Die Einigung wurde erzielt als Ergebnis

  • vorläufiger technischer Diskussionen über mögliche umsetzbare Hebel, die nach der Analyse der verfügbaren Nachhaltigkeitserklärungen und der bis dahin durchgeführten Einbindungsmaßnahmen identifiziert wurden,
  • einer schriftlichen Befragung der Mitglieder und Beobachter des EFRAG SRB zu den Hebeln, um den Grad der Unterstützung für jeden Hebel zu ermitteln,
  • Diskussionen über die Hebel, die vor Erreichen eines vorläufigen Konsenses weiterer Prüfung bedürfen, und
  • Diskussionen darüber, wie die gut unterstützten Hebel verbessert und operationalisiert werden können. Die vom EFRAG SRB erzielte Schlussfolgerung war nicht endgültig, aber die Hebel, die aufgrund der verabschiedeten Vision aktiviert wurden, werden von einer deutlichen Mehrheit unterstützt.

Weitere genutzte Inputs

Parallel hat der EFRAG SRB Meinungen von Interessengruppen gesammelt, veröffentlichte Berichte analysiert und anderer Quellen ausgewertet. Mehr als 820 Stakeholder nahmen an einer öffentlichen Umfrage/einem Fragebogen teil, die/der von EFRAG vom 8. April bis 7. Mai durchgeführt wurde. Ihre ca. 16.000 Kommentare wurden bereits gründlich analysiert. Es wurden 41 Einzelinterviews mit Erstellern unterschiedlicher Größe, aus verschiedenen Branchen und Ländern durchgeführt. 22 Workshops mit Stakeholder-Communitys (bestehend aus Investoren und anderen Nutzern, Erstellern, Finanzinstituten und CSO-Organisationen) wurden organisiert.

Das EFRAG-Sekretariat führte eine Benchmarking-Analyse einer Stichprobe von ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen durch, die gemäß ESRS erstellt wurden, um die vorgeschlagenen Änderungen zu erarbeiten. Eine detaillierte Analyse der von Oktober 2023 bis Februar 2025 über die ESRS-Frage-und-Antwort-Plattform eingegangenen Fragen lieferte zudem die Grundlage für die Liste der wichtigsten Bestimmungen, die in den Standards geklärt werden müssen.

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Der weitere Zeitplan: Relevanz erst ab den Geschäftsjahren 2026 oder 2027?

Die Erstellung und Abstimmung der Entwürfe zur Änderung des ESRS sollen bis Mitte Juli erfolgen. Vorgesehen ist dann eine öffentliche Konsultation der Entwürfe, für die nach heutigem Stand nur 40 bis 45 Tage zwischen der letzten Juliwoche und der ersten Septemberwoche eingeplant sind, damit die finale Fassung an die EU-Kommission dann bis Ende Oktober bereitgestellt werden kann. Dies müsste dann noch offiziell geprüft, beschlossen und in alle Sprachen übersetzt im EU-Amtsblatt bekannt gemacht werden, um die bisher geltenden Standards aus Set 1 abzulösen. Es erscheint damit fast ausgeschlossen, dass dies noch für die Berichtssaison über die Geschäftsjahre 2025 Wirkung zeigen kann – eher sind die Erleichterungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Geschäftsjahre 2026 oder sogar erst 2027 relevant. 

Zum kompletten (englischsprachigen) Fortschrittsbericht: EFRAG: ESRS Revision: Progress Report as of 20 June 2025

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Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESRS