Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/ASt ... / 2.27 § 146a AO (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung)

Prof. Dr. Georg Schnitter
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

• 2020

Befreiung von der Belegausgabepflicht / § 146a AO

 

Ab 2020 besteht eine Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO. § 146a Abs. 2 AO sieht eine Befreiungsmöglichkeit vor. Danach kann die FinVerw bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung von der Belegausgabepflicht aussprechen. Fraglich ist, ob es sich bei § 148 AO um eine Rechtsgrundverweisung oder um eine Rechtsfolgenverweisung handelt. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist von einer Rechtsgrundverweisung auszugehen. Von daher ist § 146a Abs. 2 AO dahingehend zu verstehen, dass die FinVerw bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen nach der Art und mit der Rechtsfolge des § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung von der Belegausgabepflicht gewähren kann.

(so Doege, Die (un-)mögliche Befreiung von der Belegausgabepflicht, DStR 2020, 692)

Befreiung von der Belegausgabepflicht / Verfassungsmäßigkeit / § 146a AO

 

Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO besteht ab 2020. § 146a Abs. 2 AO sieht eine Befreiungsmöglichkeit vor. Fraglich ist, ob es sich bei dem Verweis auf § 148 AO um einen Rechtsgrund- oder einen Rechtsfolgenverweis handelt. Aus systematischer Sicht dürfte von einem Rechtsgrundverweis auszugehen sein. Die Befreiung von der Belegausgabepflicht erfordert damit das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 148 AO. Der Unternehmer muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, eine Härte muss gegeben sein und die Besteuerung darf durch die Befreiung nicht beeinträchtigt werden. Dies ist auch Auffassung des FG Sachsen in seinem Beschluss v. 1.4.2020, 4 V 212/20. Die Befreiung von der Belegausgabepflicht steht im Ermessen der FinVerw. Dieses dürfte bei Vorliegen der Voraussetzungen regelmäßig auf null reduziert sein. Erfasst von § 148 AO werden lediglich sachliche Härten. Unternehmer, die eine offene Ladenkasse verwenden, sind nicht zur Belegausgabe verpflichtet. Verfassungsrechtlich bedenklich vor dem Hintergrund der Regelung in Art. 3 Abs. 1 GG ist, dass nur für Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, die Befreiung von der Belegausgabepflicht in Betracht kommt. Um eine Verfassungswidrigkeit von § 146a Abs. 2 AO zu vermeiden, dürfte die Regelung dahingehend zu verstehen sein, dass sie nur einen bestimmten Anwendungsfall konkret benennt, ohne jedoch andere Unternehmer von der Befreiungsmöglichkeit auszuschließen.

(so Bergan, Die (un-)mögliche Befreiung von der Belegausgabepflicht - Replik zu Doege DStR 2020, 692 - Zugleich Anmerkung zum FG Sachsen v. 1.4.2020 – 4 V 212/20, DStR 2020, 1354;

Abgabenrechtliche Anforderungen an computergestützte Kassensysteme aus Hersteller- und Anbietersicht / § 146a AO

 

Die abgabenrechtlichen Anforderungen an computergestützte Kassensysteme aus Hersteller- und Anbietersicht ergeben sich aus § 146a AO i.V.m. der KassenSichV. Die Regelungen dürften nicht für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme gelten, sondern nur für solche mit Kassenfunktion. Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der TSE dürften vor dem Hintergrund des Erfordernisses der Zertifizierung nicht bestehen. Die Anforderungen nach § 146a AO i.V.m. der KassenSichV gelten für alle neuen elektronischen Aufzeichnungssysteme ab dem 1.1.2020. Die Fristverlängerung nach BMF v. 6.11.2019, BStBl I 2019, 1010 dürfte auch für Hersteller und Anbieter gelten. Weitergehende Fristverlängerungen aufgrund von Ländererlassen bis zum 31.3.2021 dürften auf Hersteller- und Anbieterseite auch Aufzeichnungssysteme erfassen, die erst später mit einer TSE ausgestattet werden. Für die Frage, ob ein bauartbedingt nicht aufrüstbares System i.S.v. Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO vorliegt, dürfte es allein auf die technische Möglichkeit der Aufrüstung ankommen. Hersteller und Anbieter dürften mangels Rechtsgrundlage nicht verpflichtet sein, die Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 146a Abs. 4 AO durch die Anwender zu überwachen. Ein allgemeiner Hinweis insoweit an die Kunden kann empfehlenswert sein. Für Hersteller bzw. Anbieter von vor dem 1.1.2020 in den Verkehr gebrachten Altsystemen dürfte keine Verpflichtung zur Nachrüstung bestehen. Etwas anderes kann sich aufgrund einzelvertraglicher Verpflichtungen ergeben. Bei der Konfiguration neuer Systeme müssen die gesetzlichen Anforderungen nach § 146a AO i.V.m. der KassenSichV erfüllt werden. Hierbei dürfte jede Konfiguration, die den gesetzlichen Anforderungen genügt, zulässig sein. Zulässig dürfte es sein, mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme sowohl mit einer TSE als auch mit jeweils einer TSE abzusichern. Zulässig dürfte es auch sein, mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme, die jeweils mit einer TSE abgesichert sind, miteinander zu verbinden. Allerdings dürfen aufzeichnungspflichtige Vorgänge nicht beliebig auf verschiedenen TSE abgesichert werden. Bei Verletzung der Verpflichtungen nach § 146a AO i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    218
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    137
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    126
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    110
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    109
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    98
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    97
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    94
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    86
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    84
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    82
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    82
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    82
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    78
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    69
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.3 Teilentgeltliche Praxisveräußerung
    69
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 355 Einspruchsfrist / 3.1 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
    69
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    66
  • Transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode (TNMM) – ABC IntStR
    65
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    62
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Kassenführung – Besonderheiten: Kassenführung: Bareinnahmen bei elektronischen Registrierkassen
Abrechnung (1)
Bild: Haufe Online Redaktion

Was Sie bei der Kassenführung mit elektronischen Registrierkassen beachten müssen, dazu informiert dieses Kapitel.


Haufe Shop: Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der neue Kommentar beleuchtet die gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Aspekte von Non-Profit-Organisationen. Damit können Sie sicher und souverän mit den praktischen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgehen und Steuerfallen erkennen und vermeiden.


Buchführung / 5.6.3 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Buchführung / 5.6.3 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Anforderungen an Registrierkassen Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss gem. § 146 a Abs. 1 Satz 1 AO ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das jeden ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »