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Praxis-Beispiele: Aushilfslöhne / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Carola Hausen
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Sachverhalt

Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 556-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus.

Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten?

Ergebnis

Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die Pauschale von 13 % für die Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat folgende Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale zu leisten:

 
15 % Rentenversicherung
2 % Einheitliche Pauschalsteuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
 
Abrechnung ohne Abwälzung der Pauschalsteuer
Aushilfslohn 556,00 EUR
Abzüge (3,6 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung – im Regelfall) 20,02 EUR
Auszahlungsbetrag 535,98 EUR
   
Arbeitgeberbelastung
Aushilfslohn 556,00 EUR
Rentenversicherung (15 %) 83,40 EUR
Pauschalsteuer (2 %) 11,12 EUR
Gesamtbelastung 650,52 EUR
Zzgl. Umlagen  

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