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DGUV Regel 101-604: Branche Tiefbau

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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: [email protected]

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
Ausgabe: Dezember 2023
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titel, Abb. 1–24, 27–28, 32, 40, 44–52, 54–69, 71–74, 76–80, 82–83, 85, 87–97, 99–120, 124, 125 oben, Abb. 126–147: © HZWEIS GmbH – BG Bau; Abb. 25–26, 33, 35–39, 41–43, 53, 81, 84, 98, 121–123: © DGUV; Abb. 29–30: © DIN; Abb. 34: © HZWEIS GmbH – DGUV; Abb. 70, 86: © BG BAU, bioraven – stock.adobe.com; Abb. 75: © ZUMBau; Abb. 125 unten: © ZUMBau; Abb. 148–149: © BG BAU, bioraven – stock.adobe.com
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101604

1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche – dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise zur Arbeitssicherheit und einem erfolgreichen Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihre Sicherheitsbeauftragte.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen von Tiefbauarbeiten. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.

2 Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit: Was grundsätzlich gilt

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Binden Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten systematisch in die betrieblichen Strukturen und Prozesse ein. Damit schaffen Sie eine solide Basis für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
  • "Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1201)
  • "Zur Prüfung befähigte Personen" (TRBS 1203)
  • "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR V3a.2)
  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3)
  • "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2)
  • "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3)
  • "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (ASR A4.3)

 

Rechtliche Grundlagen für die Branche
  • Baustellenverordnung
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
  • DGUV Regel 101-038 "Bauarbeiten"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"
  • DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"
  • DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte"
  • DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis"

 

Arbeitshilfen

Eine große Auswahl an Arbeitshilfen und Formularen sowie Vorlagen für z. B. Prüfprotokolle sind auf den Internetseiten der BG BAU zu finden. www.bgbau-medien.de

Die Bausteine der BG BAU sind darüber hinaus als Ordner, als gewerkebezogene Broschüre oder auch als App für Mobilgeräte verfügbar.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt weitere gute Gründe, warum Ihnen Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten. So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
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  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
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  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
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[Vorspann] Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden. Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 ...

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