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Einkommensteuergesetz / § 45b

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[1] § 45b geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013. Zur Anwendung vgl. § 52a Abs. 16c Satz 5. Anzuwenden von 2013 bis 2026.

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