Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / H 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Allgemeines

  • >BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 36 ff.

    Anhang 25 III

  • Als Reisekosten können die Aufwendungen für folgende Fahrten angesetzt werden:

    1. Fahrten zwischen Wohnung oder erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte oder Unterkunft i. S. d. Nummer 3 einschl. sämtlicher Zwischenheimfahrten (>BFH vom 17.12.1976 - BStBl II 1977 S. 294 und BFH vom 24.04.1992 - BStBl II S. 664); zur Abgrenzung dieser Fahrten von den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte >H 9.10 (Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt, Fahrtkosten),
    2. innerhalb desselben Dienstverhältnisses Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten oder innerhalb eines weiträumigen Tätigkeitsgebietes (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 4 EStG) und
    3. Fahrten zwischen einer Unterkunft am Ort der auswärtigen Tätigkeitsstätte oder in ihrem Einzugsbereich und auswärtiger Tätigkeitsstätte (>BFH vom 17.12.1976 - BStBl II 1977 S. 294).
  • Nicht als Reisekosten, sondern mit der Entfernungspauschale sind die Aufwendungen für folgende Fahrten anzusetzen:

    1. Fahrten von der Wohnung zu einem bestimmten Sammelpunkt >§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, >BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 38 ff.

      Anhang 25 III

    2. Fahrten von der Wohnung zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet >§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, >BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 41 ff.

      Anhang 25 III

Einzelnachweis

  • Zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören die Betriebsstoffkosten, die Wartungs- und Reparaturkosten, die Kosten einer Garage am Wohnort, die Kraftfahrzeugsteuer, die Aufwendungen für die Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, die Absetzungen für Abnutzung, wobei Zuschüsse nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung für die Beschaffung eines Kfz oder den Erwerb einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung die Anschaffungskosten mindern (>BFH vom 14.06.2012 - BStBl II S. 835), sowie die Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen (>BFH vom 01.10.1982 - BStBl II 1983 S. 17). Dagegen gehören nicht zu den Gesamtkosten z. B. Aufwendungen infolge von Verkehrsunfällen, Park- und Straßenbenutzungsgebühren, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen sowie Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder; diese Aufwendungen sind mit Ausnahme der Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder ggf. als Reisenebenkosten abziehbar (>H 9.8).
  • Bei einem geleasten Fahrzeug gehört eine Leasingsonderzahlung zu den Gesamtkosten (BFH vom 05.05.1994 - BStBl II S. 643 und BFH vom 15.04.2010 - BStBl II S. 805).
  • Der AfA ist bei Kfz i. d. R. eine Nutzungsdauer von 6 Jahren zugrunde zu legen. Bei einer hohen Fahrleistung kann auch eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt werden. Bei Kfz, die im Zeitpunkt der Anschaffung nicht neu gewesen sind, ist die entsprechende Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung des Alters, der Beschaffenheit und des voraussichtlichen Einsatzes des Fahrzeugs zu schätzen (>BMF vom 15.12.2000 - BStBl I S. 1532).
  • Ein Teilnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten ist möglich. Der nicht nachgewiesene Teil der Kosten kann geschätzt werden. Dabei ist von den für den Stpfl. ungünstigsten Umständen auszugehen (>BFH vom 07.04.1992 - BStBl II S. 854).
  • Nicht zu den Gesamtkosten gehören die nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreien Vorteile sowie die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal besteuerten Leistungen und Zuschüsse (>BMF vom 29.09.2020 - BStBl I S. 972, Rdnr. 33).

    Anhang 24 VIII

Pauschale Kilometersätze

  • >BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 37

    Anhang 25 III

  • Die pauschalen Kilometersätze können aus Vereinfachungsgründen auch dann angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreie Vorteile oder nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal besteuerte Leistungen und Zuschüsse vom Arbeitgeber für dieses Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug erhält (>BMF vom 29.09.2020 - BStBl I S. 972, Rdnr. 32).

    Anhang 24 VIII

  • Neben den pauschalen Kilometersätzen (>BMF vom 25.11.2020 - BStBl I S. 1228, Rz. 37) können etwaige außergewöhnliche Kosten angesetzt werden, wenn diese durch Fahrten entstanden sind, für die die Kilometersätze anzusetzen sind. Außergewöhnliche Kosten sind nur die nicht voraussehbaren Aufwendungen für Reparaturen, die nicht auf Verschleiß (>BFH vom 17.10.1973 - BStBl II 1974 S. 186) oder die auf Unfallschäden beruhen, und Absetzungen für außergewöhnliche technische Abnutzung und Aufwendungen infolge eines Schadens, der durch den Diebstahl des Fahrzeugs entstanden ist (>BFH vom 25.05.1992 - BStBl II 1993 S. 44); dabei sind entsprechende Schadensersatzleistungen auf die Kosten anzurechnen.

    Anhang 25 III

  • Kosten, die mit dem laufenden Betrieb eines Fahrzeugs zusammenhängen, wie z. B. Aufwendungen für eine Fahrzeug-Vollversicherung, sind keine außergewöhnlichen Kosten (>BFH vom 21.06.1991 - BStBl II S. 814 und vom 08.11.1991 - BStBl II 1992 S. 204). Mit den pauschalen Kilometersätzen ist auch eine Leasingsonderzahlung abgegolten (>BFH vom 15.04.2010 - BStBl II S. 805).
  • Dienstreise-Kaskoversicherung >BMF vom 09.09.2015 (BStBl I S. 734):

    Seit dem 01.01.2014 sin...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.316
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    565
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    451
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    391
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    329
  • Sterbegeld
    314
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    282
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    278
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    277
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    263
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    233
  • Aufmerksamkeiten
    216
  • Altersentlastungsbetrag
    207
  • Vorsorgepauschale
    192
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    190
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    184
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    177
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    174
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    171
  • Arbeitsmittel / 3 Rückgabepflicht
    163
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Auswärtstätigkeit: Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
Globus Reise Hand
Bild: Pexels

Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit zuletzt erhöht. Diese können auch vom Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die erhöhten Pauschalen gelten auch für das Jahr 2025 unverändert.


BFH Kommentierung: Kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet bei Tätigkeit innerhalb einer ortsfesten Einrichtung
Container-Terminal Hamburg
Bild: MEV-Verlag, Germany

Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung auszuüben hat. 


Reisekosten Ausland: Fahrtkosten für Auslandsreisen richtig geltend machen
Kreuzung von oben in Großstadt am Abend
Bild: Corbis

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Tätigkeit können steuerlich abgezogen werden. Abziehbar sind etwa Fahrtkosten. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen variiert aber je nach Verkehrsmittel.


Der interaktive Workshop: Toolkit Candidate Experience
Toolkit Candidate Experience
Bild: Haufe Shop

Die Candidate Experience entscheidet über Arbeitgeberattraktivität und Bewerbungseingänge. Wer hier nicht überzeugt, verliert nicht nur Talente. Mit dem Toolkit haben Sie praxiserprobtes Recruitingwissen an der Hand und optimieren alle Touchpoints maßgeschneidert für Ihre Kandidat:innen.


Lohnsteuer-Richtlinien, Amt... / H 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten
Lohnsteuer-Richtlinien, Amt... / H 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

Allgemeines >BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 36 ff. Anhang 25 III Als Reisekosten können die Aufwendungen für folgende Fahrten angesetzt werden: Fahrten zwischen Wohnung oder erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »