Das Mietrechtsänderungsgesetz ist am 1.5.2013 in Kraft getreten. Die Novelle ist die erste umfangreichere Änderung am Mietrecht seit 2001.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen. Dieser sieht Verschärfungen im Neubau vor, aber auch neue Pflichten für Vermieter und Verkäufer von Immobilien.
Schornsteinfeger frei wählen: Ab 2013 gelten neue Regelungen. Hauseigentümer können den Schornsteinfeger für viele Arbeiten frei wählen. Allerdings müssen sie ab dann auch wichtige Fristen selbst im Auge behalten.
Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude geeinigt. "Wir haben die EnEV durch", sagte Bau-Staatssekretär Rainer Bomba (CDU) am Freitag in Berlin.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht vor allem Regelungen zur erleichterten energetischen Sanierung von Wohnungen und zum Schutz vor sog. Mietnomaden vor.
Die Bundesländer sprechen sich gegen den Plan der Bundesregierung aus, das Minderungsrecht der Mieter bei energetischen Sanierungen zu beschränken.
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