Digitalgipfel: Einsatz von KI in der Justiz

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf dem sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel am 5.6.2025 in Bad Schandau (Sachsen) auf eine Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Die Erklärung mit dem Untertitel „Chancen nutzen, Verantwortung übernehmen, Transparenz gewährleisten“ bekennt sich zum Einsatz von verantwortungsvollen, gerechten, nachvollziehbaren und verlässlichen KI-Systemen in der Justiz.
Die Ministerinnen und Minister betonen, dass der Einsatz von KI in der Justiz großes Potenzial für Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen birgt und gleichzeitig Rechtssuchenden den Kontakt mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erleichtern kann. Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges machte zugleich deutlich: „Die endgültige Entscheidungsfindung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit. Nicht nur Richterinnen und Richter, sondern alle Angehörigen der Justiz bleiben unverzichtbar.“
Gemeinsame KI-Strategie von Bund und Ländern für die Justiz
Bereits im April hatte der E-Justice-Rat das Gremium der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder, eine Strategie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz verabschiedet, die nun ebenfalls veröffentlicht wird. Mit der KI-Strategie koordiniert die Justiz in Bund und Ländern zukünftig das gemeinsame Vorgehen bei Entwicklung, Einkauf und Einsatz von KI-Systemen. Ziele der KI-Strategie sind die Modernisierung der Geschäftsprozesse der Justiz, die Verbesserung des Zugangs zum Recht und die Förderung von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Einsatz von KI in der Justiz
Die Justiz in Deutschland setzt schon heute in verschiedenen Bereichen Anwendungen auf Basis von KI ein und wird diesen Bereich mit der KI-Strategie systematisch ausbauen.
Ein Beispiel für eine solche Anwendung ist das künftige KI-System „Strukturierung mit KI (StruKI), das Baden-Württemberg für alle Länder entwickelt. Viele Entscheiderinnen und Entscheider in der Justiz erstellen sich parallel zum Lesen der teils umfangreichen Verfahrensakten Übersichtsblätter – sogenannte Aktenspiegel. Hier setzt StruKI an: Die Anwendung wird bei Bedarf die elektronischen Verfahrensakten erfassen und daraus den Entwurf eines Aktenspiegels erstellen. Das entbindet die Bearbeiterinnen und Bearbeiter nicht vom Lesen der Akte. Die Einarbeitung in den Fall und Erfassung, welches Anliegen die Verfahrensbeteiligten haben, kann aber erheblich beschleunigt werden.
Daneben reichen die KI-Anwendungen, die in der Justiz Baden-Württemberg entwickelt werden beziehungsweise bereits im Einsatz sind, von der Kategorisierung von Verfahren zur Bewältigung von Massenklagen über die maschinelle Übersetzung von Dokumenten bis hin zur automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen.
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