Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Datenschutz

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Ursprünglich wurde unter Datenschutz die Sicherung elektronischer Daten verstanden, also Maßnahmen gegen Verlust, technische Defekte oder Diebstahl.

Aufwendungen zur Sicherung von Daten, die mit stpfl > Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten.

 

Rz. 2

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Heute wird der Begriff Datenschutz jedoch umfassender verwandt und bezieht sich hauptsächlich auf die Persönlichkeitsrechte, die durch eine Speicherung elektronischer Daten verletzt werden können (> Informationelle Selbstbestimmung). Ein Aspekt dabei ist der Schutz der Daten vor Missbrauch, der jedoch nicht nur für digitale Daten gilt und in der Steuerverwaltung insbesondere durch die Vorschriften zum > Steuergeheimnis gewährleistet werden soll.

 

Rz. 3

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Mit zunehmender Digitalisierung haben auch die Regelungen zum Datenschutz an Bedeutung gewonnen. In Deutschland befinden sich diese im Wesentlichen im Bundesdatenschutzgesetz, den Datenschutzgesetzen der Länder sowie für das Steuerrecht in der AO. Eine bedeutende Veränderung haben diese durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der > Europäische Union vom 27.04.2016 (ABl EU L 119/1 vom 04.05.2016) erfahren.

Aufgrund der DSGVO wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) vom 30.06.2017 (BGBl 2017 I, 2097) und das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017 (BGBl I 2017, 2541) ua die steuerlichen Verfahrensregelungen an die DSGVO angepasst. Darüber hinaus ist die DSGVO mit Wirkung ab dem 25.05.2018 unmittelbar geltendes Recht geworden. Zu den Auswirkungen, die sich dadurch ergeben haben, vgl BMF vom 13.01.2020 (BStBl 2020 I, 143), geändert durch BMF vom 17.06.2021 (BStBl 2021 I, 809).

 

Rz. 4

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Die DSGVO gilt nicht nur für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (vgl Art 2 Abs 1 DSGVO). Unter einem Dateisystem ist dabei jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten zu verstehen, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (Art 4 Nr 6 DSGVO).

 

Rz. 5

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Während die DSGVO unmittelbar nur die Daten von noch lebenden natürlichen Personen schützt, erweitert die AO diesen Schutz auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen sowie Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (vgl § 2a Abs 5 AO).

 

Rz. 6

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Die DSGVO gewährt den Betroffenen stärkere Auskunftsrechte und begründet für die Verarbeiter personenbezogener Daten Informationspflichten. Für bestimmte Bereiche können die Mitgliedstaaten diese Vorschriften der DSGVO modifizieren. Davon wurde in Deutschland für den Bereich der AO Gebrauch gemacht. Die §§ 32a bis 32f AO schränken die Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen ein. Zur Umsetzung dieser Informationspflichten in der FinVerw vgl BMF vom 01.05.2018 (BStBl 2018 I, 607), geändert durch BMF vom 08.02.2019 (BStBl 2019 I, 90) und BMF vom 01.07.2020 (BStBl 2020 I, 614). Vgl ergänzend > Auskunftspflicht sowie > Außenprüfung Rz 43 ff.

 

Rz. 7

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Soweit betroffene Personen oder Dritte nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.09.2005 (BGBl 2005 I, 2722) in der jeweils geltenden Fassung oder nach entsprechenden Gesetzen der Länder gegenüber der FinVerw ein Anspruch auf Informationszugang hat, gilt die DSGVO iVm §§ 32a bis 32d AO entsprechend. Weitergehende Informationsansprüche über steuerliche Daten sind insoweit ausgeschlossen (vgl § 30e AO).

 

Rz. 8

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Ein > Offenbarungsverbot besteht, wenn die Weiterleitung der Daten nicht mit dem Zweck der Datenerhebung im Einklang steht und nicht gesetzlich zugelassen ist. Unter Offenbarung ist dabei jeder bewusste Vorgang zu verstehen, durch den personenbezogene Daten vom Bereich des Verantwortlichen in den Bereich eines Dritten gelangen können. Gesetzlich zugelassen ist jedoch die Übermittlung bestimmter Besteuerungsgrundlagen an die FinVerw, vgl dazu > Mitteilung an das Finanzamt, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 17, > Private Altersvorsorge Rz 88 ff, > Rentenbezugsmitteilungen.

 

Rz. 9

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Die DSGVO gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (> Straf- und Bußgeldverfahren). Zu beachten sind in diesen Fällen jedoch die nationalen Datenschutzvorschriften (vgl BMF vom 12.01.2018, Rz 7, BStBl 2018 I, 175; BFH 268, 489 = B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO: Grundlagen und Umsetzung
DSGVO+Finger tippen auf smart phone mit EU-Sternen+Schloss
Bild: Pete Linforth/ pixabay.com

Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurde das europäische Datenschutzrecht neu ausgestaltet. Verstöße gegen die DSGVO sind mit hohen Bußgeldern belegt (public enforcement). Zudem droht Schadensersatzhaftung bei Inanspruchnahme durch Private (private enforcement). 


Rechtssichere Anwendung: Kommentar zum Außensteuergesetz
Kommentar zum Außensteuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Buch bietet eine praxisnahe und fundierte Analyse der AStG-Vorschriften. Ausgehend von Aufbau, Gegenstand, Zweck und Stellung der jeweiligen Norm in der Rechtsordnung erfolgt eine systematische Kommentierung des Gesetzestextes. Erläuterungen und Tipps für die Praxis runden den Kommentar ab.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »