Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Urteil vom 10.12.1998 - C-173/96

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen. Begriff der wirtschaftlichen Einheit. Beendigung eines Subunternehmervertrags

 

Normenkette

Richtlinie 77/187/EWG

 

Beteiligte

Sánchez Hidalgo

Francisca Sánchez Hidalgo u. a

Horst Ziemann

Asociación de Servicios Aser

Sociedad Cooperativa Minerva

Ziemann Sicherheit GmbH

Horst Bohn Sicherheitsdienst

 

Tenor

Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, daß diese Richtlinie auf einen Fall, in dem eine öffentliche Einrichtung, die ein erstes Unternehmen mit ihrem Haushilfedienst für Personen in einer Notlage oder mit der Bewachung bestimmter eigener Räumlichkeiten betraut hat, beschließt, zum Ablauf oder nach Kündigung des Vertrages mit diesem Unternehmen ein zweites Unternehmen mit der betreffenden Dienstleistung zu beauftragen, anwendbar ist, sofern der Vorgang mit dem Übergang einer wirtschaftlichen Einheit zwischen den beiden Unternehmen einhergeht. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung. Der bloße Umstand, daß die nacheinander von dem alten und dem neuen Auftragnehmer erbrachten Leistungen einander ähnlich sind, läßt nicht auf den Übergang einer solchen Einheit schließen.

 

Gründe

1.

Das Tribunal Superior de Justicia de Castilla-La Mancha (C-173/96) und das Arbeitsgericht Lörrach (C-247/96) haben mit Beschlüssen vom 25. April 1996 und vom 28. November 1995, beim Gerichtshof eingegangen am 20. Mai 1996 und am 19. Juli 1996, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag Fragen nach der Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. L 61, S. 26) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2.

Diese Fragen stellen sich zum einen in einem Rechtsstreit Sánchez Hidalgo u. a. gegen Asociación de Servicios Aser (im folgenden: Aser) und Sociedad Cooperativa Minerva (im folgenden: Minerva) und zum anderen in einem Rechtsstreit Ziemann gegen Ziemann Sicherheit GmbH (im folgenden: Ziemann GmbH) und Horst Bohn Sicherheitsdienst (im folgenden: Bohn).

3.

Im Anschluß an die Verkündung des Urteils vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 (Süzen, Slg. 1997, I-1259) ist das Verfahren in den vorliegenden Rechtssachen jeweils durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. März 1997 ausgesetzt worden. Der Gerichtshof hat die vorlegenden Gerichte aufgefordert, ihm mitzuteilen, ob sie ihre Fragen im Licht dieses Urteils und des Urteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311) aufrechterhalten wollen. Die Gerichte haben dies mit Schreiben an den Gerichtshof vom 20. Mai 1997 (C-173/96) und vom 5. Juni 1997 (C-247/96) bejaht. Das Verfahren in den vorliegenden Rechtssachen ist durch Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 2. Juni 1997 (C-173/96) und vom 18. Juni 1997 (C-247/96) wiederaufgenommen worden.

4.

Die beiden Rechtssachen sind durch Beschluß des Präsidenten der Fünften Kammer vom 27. Oktober 1998 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

Rechtssache C-173/96

5.

Die Stadt Guadalajara betraute mit ihrem Haushilfedienst für Personen in einer Notlage das Unternehmen Minerva. Dieses Unternehmen beschäftigte hierzu mehrere Jahre lang Frau Sánchez Hidalgo und vier weitere Arbeitnehmerinnen.

6.

Nach Ablauf des Auftrags betraute die Stadt Guadalajara ab 1. September 1994 Aser mit dem fraglichen Dienst. Aser stellte dann Frau Sánchez Hidalgo und ihre vier Kolleginnen im Rahmen von Teilzeitverträgen ein, ohne die Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit bei ihrem vorherigen Arbeitgeber anzuerkennen.

7.

Da die fünf Arbeitnehmerinnen die Nichtberücksichtigung dieser Betriebszugehörigkeit für einen Verstoß gegen Artikel 44 des Estatuto de los Trabajadores halten, durch das die Richtlinie 77/187 in spanisches Recht umgesetzt worden ist, erhoben sie beim Juzgado de lo Social Guadalajara Klage auf Feststellung, daß zwischen Minerva und Aser eine Unternehmenssukzession stattgefunden hat.

8.

Das Gericht wies ihre Klage durch Urteil vom 6. Juli 1995 ab, weil die Voraussetzungen für einen Unternehmensübergang im Sinne des nationalen Rechts nicht erfüllt seien.

9.

Frau Sánchez Hidalgo und ihre vier Kolleginnen legten gegen dieses Urteil beim Tribunal Superior de Justicia de Castilla-La Mancha Rechtsmittel ein.

10.

Dieses verweist in seinem Vorlagebeschluß auf die Rechtsprechung des Tribunal Supremo, wonach der in Artikel 44 des Estatuto de los Tr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    2.211
  • Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr
    1.299
  • Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
    1.211
  • Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
    1.115
  • Vorübergehende höherwertige Tätigkeit / 3 § 14 TVöD
    1.029
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    932
  • Bereitschaft / 3.3 Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Entgelt
    924
  • Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen
    908
  • Überstunden/Mehrarbeit
    885
  • Jubiläumsgeld
    825
  • Sonderurlaub
    817
  • Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2 Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage
    767
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    735
  • Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
    679
  • Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung
    658
  • Entgelt / 3.5 Stufenlaufzeit
    615
  • Zulagen / 4.1 Die Regelung des TVöD
    607
  • Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit
    592
  • Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen
    553
  • Entgelt / 3.7.2 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
    548
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Praxisleitfaden: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Digitalisierung Öffentliche Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Von der Analyse der Ausgangssituation über die Begleitung des Veränderungsprozesses bis hin zur gelungenen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten bietet dieses Buch konkrete und praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Mit Best-Practice-Beispielen und Erfahrungsberichten erfolgreicher Projekte.


EuGH C-127/96
EuGH C-127/96

  Entscheidungsstichwort (Thema) Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen. Begriff der ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte
Komplettlösungen
Finanzen & Controlling Produkte
Öffentlicher Dienst Alle Produkte
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »