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DGUV Regel 114-610: Branche Grün- und Landschaftspflege

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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: [email protected]

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: "Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung" des Fachbereichs "Verkehr und Landschaft" der DGUV
Ausgabe:

Juni 2020

DGUV Information 114-610
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p114610

1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Diese sind oft komplex und allgemein formuliert. DGUV Regeln erläutern Ihnen dagegen anschaulich, welche dieser Vorgaben wo in Ihrem Unternehmen angewendet werden müssen. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz

2.1 Was für alle gilt!

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten frühzeitig in alle Prozesse einbindet, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.

Rechtliche Grundlagen

Organisation des Arbeitsschutzes

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Brandschutz- und Notfallmaßnahmen

  • §§ 21-22 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3)
  • "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2)
  • "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3)
  • DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"

Erste Hilfe

  • §§ 24-28 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (ASR A4.3)
  • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"

Prüfung

  • "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (TRBS 1201)
  • "Befähigte Personen" (TRBS 1203)

Barrierefreiheit

  • Arbeitsstättenverordnung
  • "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (ASR V3.2a)

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten. So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grundlage für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen die Weichen für weitere wichtige Präventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

Verantwortung und Aufgabenübertragung

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in Ihrem Betrieb so organisieren müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit Ihrer Beschäftigten möglichst vermieden wird, die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über ihre Leistungsfähigkeit hinausgeht und nicht zu arbeitsbedingten Gesundheitsschäden führt.

Diese Aufgabe können Sie auch schriftlich an andere zuverlässige und fachkundige Personen im Unternehmen übertragen...

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