Problemimmobilien: Kampf den verwahrlosten Wohnungen

Der 132 Seiten umfassende ausführliche Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wie Kommunen solche Problemimmobilien aufwerten oder sogar los werden können. Neben anwendbaren rechtlichen Regelungen stellt der Leitfaden auch Fallbeispiele aus unterschiedlich großen Städten und Gemeinden verschiedener Bundesländer vor.
Dabei geht es um auch um Wohnungen, die "aufgrund skrupelloser Bewirtschaftungsstrategien einzelner Eigentümer" verwahrlost sind, heißt es in dem Arbeitspapier. Viele Kommunen zeigen dem BBSR zufolge Eigentümern bereits Grenzen für den verantwortungslosen Umgang mit Immobilien auf. Die Anwendungsbeispiele sollen aber auch andere Städte und Gemeinden dazu ermutigen, "die rechtlichen Möglichkeiten aktiv zu nutzen", sagt der Leiter des BBSR, Markus Eltges.
Die Publikation ist eine Neufassung des Leitfadens aus dem Jahr 2014. Die aktualisierte Fassung, an der die kommunalen Spitzenverbände und wohnungswirtschaftlichen Verbände, darunter der GdW, mitgearbeitet haben, widmet sich neben den einzelnen Rechtsinstrumenten auch den Möglichkeiten der integrierten Quartiersentwicklung und der Städtebauförderung.
Tausende verwahrloste Immobilien in NRW überprüft
Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind 2018 besonders häufig gegen verwahrloste Immobilien vorgegangen. In rund 3.300 Fällen seien Missstände wie Vernachlässigung, etwa Feuchtigkeit, Schimmel oder desolate Sanitäranlagen, und Überbelegungen überprüft worden, sagte Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU). 2017 habe es ebenfalls rund 3.000 Fälle gegeben. Das sei ein Anstieg von knapp elf Prozent.
Landesweit seien rund 950 Wohnungen oder Häuser auf Unbewohnbarkeit hin überprüft worden. Manche Eigentümer müssten dazu angehalten werden, ihre Immobilien in Ordnung zu halten, so die Ministerin. Fast drei Viertel der Fälle entfallen auf größere Städte, angeführt von Dortmund (594). 2017 waren es noch 193. Besonders die Vermietung teilweise maroder Wohnungen an Zuwanderer aus Südosteuropa sei in vielen Kommunen ein Thema.
Auf Grundlage der Landesbauordnung und des Wohnungsaufsichtsgesetzes können Kommunen bei Verwahrlosung von Mietwohnungen tätig werden. So können sie zum Beispiel hohe Zwangsgelder verhängen und als letztes Mittel sogar eine Wohnung für unbewohnbar erklären lassen.
BBSR-Leitfaden "Problemimmobilien: Herausforderungen und gute Lösungen"
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