BFH: Alle am 8.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen

Am 8.5.2025 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren

Zur Kommentieurng

Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn das Umlegungsverfahren zweckwidrig dazu genutzt wird, einen reinen Rechtsträgerwechsel an einem Grundstück zu bewirken.

Urteil v. 11.12.2024, II R 14/22

§ 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift

Zur Kommentierung

§ 1 Abs. 5 Satz 1 AStG i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) rechtfertigt es nicht, eine veranlassungsbezogene Gewinnermitlung einer unselbständigen Betriebsstätte ohne weitere Ermittlungen zu verwerfen und an ihre Stelle eine Gewinnermittlung auf Basis einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (sogenannte Kostenaufschlagmethode) zu setzen.

Urteil v. 18.12.2024, I R 45/22

Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr - Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht trotz bestandskräftiger Gewinnermittlung nach der Tonnage im Erstjahr

Zur Kommentierung

Der Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht in einem Folgejahr steht nicht entgegen, dass der in einem bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid für das Erstjahr festgestellte Gewinn nach der Tonnage ermittelt wurde.

Urteil v. 6.2.2025, IV R 7/22

Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter

Für eine steuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter – wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt.

Urteil v. 5.12.2024, V R 13/22

Umsatzsteuer bei der Verwaltung "unselbständiger Stiftungen

Für eine steuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter – wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt.

Urteil v. 5.12.2024, V R 13/22

Alle am 2.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen



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