Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 5 Die ordentliche Kündigung

Helfen Gespräche, wiederholte Unterweisungen, Abmahnungen oder Betriebsbußen nicht weiter, wird der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen müssen. Auch hier gilt: Das angemessene Mittel muss zuerst zur Anwendung kommen, in diesem Fall also die ordentliche Kündigung nach §§ 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um diese wirksam rechtssicher auszugestalten, muss der Arbeit...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / Zusammenfassung

Überblick Wer kennt das nicht: Die Mitarbeiter tragen keine PSA oder befolgen trotz Unterweisung einfachste Sicherheitsregelungen nicht. Viele Arbeitnehmer sind einsichtig, wenn sie darauf hingewiesen werden, andere sind resistent gegen alle Mahnungen. Was also soll der Arbeitgeber tun? Von ersten Gesprächen über Betriebsbußen, Abmahnungen bis hin zur "fristlosen" Kündigung ...mehr

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Religion am Arbeitsplatz / 2.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Glaubenskonflikt

Einzelne Arbeitsanweisungen, die mit unüberwindbaren Glaubenskonflikten kollidieren und die Grenzen des billigen Ermessens überschreiten, sind für Arbeitnehmer unverbindlich und müssen nicht befolgt werden.[1] Den Glaubenskonflikt darzulegen, obliegt dem Arbeitnehmer.[2] Darüber hinaus kann ein Glaubenskonflikt auch ein Leistungsverweigerungsrecht begründen. Nach § 275 Abs. 3...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 14.3 Ansatzfähige Kosten

Ansatzfähig sind das Arbeitsentgelt, die Sozialbeiträge, die Beiträge zur Unfallversicherung, die Kosten einer Vertretung bei Krankheit oder Urlaub sowie Sachleistungen. Zu den Sachleistungen zählt insbesondere der Mietwert einer unentgeltlich überlassenen Wohnung bzw. bei einer verbilligten Miete die Differenz zwischen dem Mietwert und der tatsächlich gezahlten Miete; ferne...mehr

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Unternehmensrichtlinien / 6 Arbeitsrechtliche Folgen bei Nichtbeachtung

Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder ordentliche und außerordentliche Kündigungen nach sich ziehen. Die Wahl der Maßnahme muss dabei verhältnismäßig sein und der Betriebsrat muss gemäß § 102 BetrVG angehört werden. Praxis-Beispiel Mögliches Vorgehen Ein Mitarbeiter, der gegen die IT-Sicherheitsrichtlinie verstößt, kö...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / 3 Aufgaben

Gemäß § 25 BGleiG gehört es zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Benachteiligungsverbot (§ 84 Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß § 84 Abs. 3 BetrVG dürfen dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen (vgl. auch § 16 Abs. 1 AGG). Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber, geht aber über das allgemeine Maßregelungsverbot des § 612a BGB hinaus, da es auch die Zufügung von Nachteilen durch andere Personen verbietet.[1] § 84 Abs. 3 BetrVG is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Begründetheit der Beschwerde (§ 84 Abs. 2)

Rz. 25 Nach § 84 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer innerhalb angemessener Frist mitteilen, ob er die Beschwerde für gerechtfertigt hält. Dem Arbeitnehmer steht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf eine Entscheidung der Beschwerde zu. Das Gesetz schreibt keine bestimmte For...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 6 Ende der Zwangsverwaltung

Aufhebung des Anordnungsbeschlusses Die Zwangsverwaltung endet, wenn der Anordnungsbeschluss aufgehoben wird. In diesem Fall tritt der Eigentümer in die vom Zwangsverwalter begründeten Mietverträge ein. Die vom Zwangsverwalter abgegebenen Erklärungen (Mieterhöhung, Kündigung, Abmahnung etc.) bleiben wirksam. Hinweis Unwirksame Eigentümererklärungen Ein Mieterhöhungsverlangen, d...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Sondernachfolger (WEMoG)

Begriff Sondernachfolger ist der neue Eigentümer einer Sondereigentumseinheit, also insbesondere jeder Erwerber. Mit Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Sondernachfolger die Rechtsstellung seines Vorgängers im Eigentum. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur anteiligen Tragung der Kosten...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Erfolgt die Vergütung nach Zeitabschnitten i. S. v. Satz 2, liegt eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nach, gerät er somit auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).[1] Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag und kann zu einem Schadensersatzanspruch gem. §...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwei für den Einwand der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB höchst praxisrelevante Fragen. 1. Zum einen geht es um die Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei Untersagung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Der BGH verneint mit knapper, auf die Einzelfa...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 3 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit nur nach vorheriger Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers ausüben.[1] Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung des Arbeitgebers nur verlangen, wenn er die Teilzeittätigkeit ordnungsgemäß beantragt hat. Ein solcher Antrag setzt voraus, dass zumindest der zeitliche Umfang der Tätigkeit un...mehr

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Versetzung / 1.3 Billigkeitskontrolle bei einer Versetzung

Das Recht des Arbeitgebers, einen Mitarbeiter zu versetzen, wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags sein Weisungsrecht einseitig ausüben, muss er dafür im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. D...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigent... / 4 In welcher Form ist die Abmahnung auszusprechen?

Die Abmahnung ist nicht formbedürftig, kann also auch mündlich ausgesprochen werden. Allein aus Gründen des Nachweises empfiehlt es sich jedoch, sie mindestens in Textform – besser noch schriftlich – auszusprechen und eine Kopie mit dem Zugangsnachweis aufzubewahren. Hinweis Abmahnung durch Vertreter Wird die Abmahnung von einem Vertreter ausgesprochen, so muss dieser seine Le...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigent... / 5 Wie lange wirkt eine Abmahnung?

Kommt es zu keinen weiteren Pflichtverletzungen, kann eine ursprünglich berechtigte Abmahnung durch Zeitablauf gegenstandslos werden, wenn sich etwa der Arbeitnehmer längere Zeit danach einwandfrei geführt hat. Die insofern nur im Arbeitsrecht diskutierte Wirkungs- oder Geltungsdauer der Abmahnung wird unterschiedlich beurteilt. Allgemein hängt sie von der Schwere des Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 2 Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Objektiver Pflichtenverstoß Die Abmahnung muss auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich ein objektiver Pflichtenverstoß ergibt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der andere sein Verhalten für gerechtfertigt hielt oder ein Verschulden vorliegt.[1] Verhältnismäßigkeit der Abmahnung Dabei muss das beanstandete Verhalten eine gewisse Intensität haben und die Abmahnung in an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 3 Wer darf die Abmahnung aussprechen?

Zur Abmahnung berechtigt sind zunächst alle Personen, die auch berechtigt sind, die Kündigung auszusprechen. Dies wären im Miet- und Arbeitsrecht die jeweiligen Vertragspartner bzw. die mit der jeweiligen Erklärungsbefugnis ausgestatteten Personen. Darüber hinaus können dies im Arbeitsrecht auch alle Vorgesetzten sein, die bezüglich Arbeitsort und -zeit sowie der Art und Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.2 Abmahnung gegenüber dem Mieter

Eine wirksame Abmahnung gegenüber dem Mieter kann nur der Wohnungseigentümer als Vermieter oder der Verwalter, der gleichzeitig auch mit der Mietverwaltung des Sondereigentums beauftragt ist, aussprechen. Sie ist Voraussetzung für zahlreiche Kündigungsgründe (z. B. § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB: vertragswidriger Gebrauch; § 569 Abs. 2 und 4 BGB: Unzumutbarkeit des Mietverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 6 Ist eine Abmahnung gerichtlich angreifbar?

In der Regel nein. Weil die Abmahnung selbst keine Rechtsfolgen auslöst, sondern nur androht, fehlt zumeist für eine selbstständige Anfechtung ein Rechtsschutzbedürfnis. Zwar ist der Beschluss über eine Abmahnung des störenden Wohnungseigentümers im Rahmen der Entziehung seines Wohnungseigentums grundsätzlich anfechtbar. Dieser Beschluss würde im Rahmen der Anfechtungsklage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.3 Abmahnung gegenüber dem Verwalter

Da der Verwalter nach § 26 Abs. 3, 5 WEG jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden kann, ist eine Abmahnung niemals Voraussetzung für die Abberufung des Verwalters. Allerdings endet der unabhängig von der Amtsdauer befristete Verwaltervertrag erst (spätestens) 6 Monate nach der Abberufung. Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, kann der V...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Eine Abmahnung ist allgemein die Missbilligung eines Pflichtverstoßes (z. B. Störung des Hausfriedens oder Verletzung der Arbeitspflicht) unter Androhung einer Sanktion (z. B. Entziehung des Wohnungseigentums oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses) für den Wiederholungsfall. Von einer Abmahnung (Abgrenzung zur Ermahnung, Verwarnung etc.) kann nur dann ...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Eine Abmahnung ist allgemein die Missbilligung eines Pflichtverstoßes (z. B. Störung des Hausfriedens oder Verletzung der Arbeitspflicht) unter Androhung einer Sanktion (z. B. Entziehung des Wohnungseigentums oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses) für den Wiederholungsfall. Von einer Abmahnung (Abgrenzung zur Ermahnung, Verwarnung etc.) kann nur dann gesprochen werd...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.4 Angestellte des Verwalters oder der WEG

Eine Abmahnung ist Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Praxis-Beispiel Verhaltensbedingte Kündigungsgründe Unfreundliches Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gegenüber Eigentümern und Mietern, fahrlässiger oder sorgloser Umgang mit Gemeinschaftseigentum, Schlechterfüllung der Arbeitspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 7 Fallgruppen

7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 1 Zugang als Wirksamkeitsvoraussetzung

Die Abmahnung ist nur beachtlich, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugegangen ist. Ein Zugang liegt vor, sobald sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist. Weiter muss der Empfänger in der Lage sein, den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis zu nehmen. Bestand für ihn ohne Probleme die Möglichkeit der Kenntnisnahm...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.5 Verhältnis zum sonstigen Kündigungsrecht

Neben dem Kündigungsschutz nach § 5 PflegeZG gelten die allgemeinen Kündigungsvorschriften. Der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen[1] steht selbstständig neben dem PflegeZG und ist daher parallel zu beachten. Gegebenenfalls muss eine Zustimmung unterschiedlicher Behörden vorliegen. Bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Zustimmung müssen Arbeitneh...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Der Beschäftigte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die kurzzeitige Verhinderung an der Arbeitsleistung nach § 2 PflegeZG und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unverzüglich "bedeutet ohne schuldhaftes Zögern". Sobald der Beschäftigte also in der Lage ist, die Pflegesituation und deren Dauer im Hinblick auf seine Einschränkung bei der Erbringung der Arbeit...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 4.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist gegenüber dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Die Voraussetzungen der Freistellung zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen sind durch ein ärztliches Zeugnis zu bescheinigen. Der Zeitpunkt des Nachweises ist gesetzlich nicht geregel...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.2 Abmahnungen

Im Bereich von Abmahnungen finden Ausschlussfristen praktisch keine Anwendung. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fällt die Möglichkeit des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung auszusprechen, nicht unter tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen. Die Berechtigung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen un...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.4 Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Arbeitsvertrag wird von Ausschlussfristen nicht erfasst. Das BAG hält den Beschäftigungsanspruch für ein absolutes Recht, das einer Ausschlussfrist nicht unterfällt. Es sieht seine Grundlage letztlich in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit durch eine Wertentsc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung

1 Einleitung Die Abmahnung als solche gesetzlich nicht näher geregelt. Sie wird lediglich in verschiedenen Gesetzen erwähnt, so z. B. in § 314 Abs. 2 und § 323 Abs. 3 BGB sowie in § 12 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Außerdem unterliegt sie nach mehreren Landespersonalvertretungsgesetzen der Beteiligung des Personalrats in unterschiedlicher Ausprägung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.3 Abmahnung von Personalrats-/Betriebsratsmitgliedern

Auch die Abmahnung von Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verletzung von allgemeinen Arbeitspflichten gerügt wird, da insoweit Mandatsträger wie alle anderen Beschäftigten ohne entsprechende Funktionen und Ämter zu behandeln sind.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das vom Arbeitgeber beanstandete Fehlverhalten zugleich auch als Verl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 7.4 Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung

Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten ausreichend Zeit und Gelegenheit geben, sein (beanstandetes und deshalb abgemahntes) Verhalten zu ändern und seine Arbeitsweise den Anforderungen anzupassen, die der Arbeitgeber berechtigterweise an ihn stellt.[1] Welcher Zeitraum abzuwarten ist, lässt sich aber nicht generell oder gar schematisch festlegen. Vielmehr ist der Anlass für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 11.3 Unwirksame Kündigung = Abmahnung?

Nach der Rechtsprechung des BAG kann in einer unwirksamen Kündigung eine kündigungsrechtlich wirksame Abmahnung liegen.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wegen einer Pflichtverletzung gekündigt hat, der Beschäftigte hiergegen klagt und sich beide Parteien im Wege des Vergleichs auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigen.[2] Zur Vermeidung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 7 Zeitpunkt der Abmahnung

7.1 Frist Es gibt keine Regelausschlussfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber von seinem Abmahnungsrecht Gebrauch machen muss.[1] Auch etwaige tarifliche Ausschlussfristen gelten für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn er sein vertragliches Rügerecht ausüben will. Eine Abmahnung sollte vom Arbeitgeber allerdings nicht unnötig lange hinausgezögert werden. Er kann nämlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 4 Notwendiger Inhalt der Abmahnung

4.1 Konkrete Rüge Es genügt nicht, die dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Pflichtverletzungen in der Abmahnung lediglich allgemein zu umschreiben. Eine Abmahnung z. B. wegen mangelhafter Leistungen, ungebührlichen Verhaltens, häufigen Zuspätkommens, Störung des Betriebsfriedens, Führungsschwächen ist viel zu pauschal und wird den Anforderungen an eine wirksame Abmahnung nicht gerecht. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 8.2 Anzahl der Abmahnungen

Die Frage, ob mehrere Abmahnungen notwendig sind, bevor eine Kündigung Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei hohem sozialen Bestandsschutz des Beschäftigten (insbesondere bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung – sog. Unkündbarkeit) wird nur eine Abmahnung vor der Kündigung im Regelfall wohl nicht ausreichen. Auf der anderen Seite m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9 Abmahnung und Personalrat/Betriebsrat

9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Persona...mehr

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