Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Eine erhebliche Anzahl von Berufen ist mit Tätigkeiten im Freien verbunden und demzufolge den unterschiedlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Dazu gehören Freileitungsmonteure, Berufe des Baugewerbes (z. B. Dachdecker, Gerüstbauer, Zimmerer, Maurer) aber auch Forst- und Landwirte sowie Gärtner und Tierpfleger. Diese Berufsgruppen sind im Sommerhalbjahr insbesondere bei wolkenlosem Himmel häufig einer erheblichen UV-Strahlenbelastung (solare Belastung) ausgesetzt, die eine erhebliche Belastung von Haut und Auge nach sich zieht, was zunehmend zu Hautkrebserkrankungen bzw. zu Grauem Star führen kann. Dieser Fachbeitrag soll Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit helfen, geeignete präventive Maßnahmen zum Schutz gegen solare Strahlung beim Ausüben ihrer Tätigkeit zu empfehlen und zu überwachen. Infrage kommen dafür technische Maßnahmen (z. B. Kabinen, Sonnensegel), organisatorische Maßnahmen (z. B. Tätigkeitswechsel, Kurzpausen, Verlagerung körperlich schwerer Arbeit in die Morgen- bzw. Abendstunden), personenbezogene Maßnahmen (z. B. körper -und kopfbedeckende Bekleidung, Sonnenbrille, UV-Schutzmittel für unbedeckte Körperteile).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung – UVSV)
  • AMR 13.3 "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag"
  • Merkblatt A 023-1 "Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung"
  • TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
  • Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV-R 101-601 "Branche Rohbau"
  • DGUV-R 101-604 "Branche Tiefbau"
  • DGUV-R 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung"
  • DGUV-R 107-001 "Betrieb von Bädern"
  • DGUV-R 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"
  • DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
  • DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz"
  • DGUV-R 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
  • DGUV-R 114-610 "Branche Grün- und Landschaftspflege"
  • DGUV-I 203-085 "Arbeiten unter der Sonne"
  • DGUV-I 207-018 "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben"
  • DGUV Empfehlung "Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)"
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"
  • DIN EN 166: 2002-04 "Persönlicher Augenschutz – Anforderungen"
  • DIN EN 172: 2002-02 "Persönlicher Augenschutz – Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch"
  • DIN 5031-10: 2018-03 "Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik – Teil 10: Photobiologisch wirksame Strahlung, Größen, Kurzzeichen und Wirkungsspektren"
  • DIN EN ISO 12312 Teil 1: 2023-07 "Augen- und Gesichtsschutz – Sonnenbrillen und ähnlicher Augenschutz – Teil 1: Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch"
  • DIN EN 13758 Teil 1: 2007-03 "Textilien – Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung – Teil 1: Prüfverfahren für Bekleidungstextilien"

1 Beeinträchtigung der Gesundheit durch UV-Strahlung

UV-Strahlung ist nicht sichtbar und umfasst den Wellenlängenbereich λ < 400 nm. Man differenziert hinsichtlich ihrer Wirkung zwischen UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlung:

  • UV-A-Strahlung:

    • λ = 315–400 nm,
    • führt zu Hautalterung, Hautkrebs und grauem Star sowie zu Pigmentierungs- und Altersflecken,
    • Sonnenallergie, bei entsprechender Dosis Auslösen von Sonnenbrand,
    • durchdringt Fensterglas.
  • UV-B-Strahlung:

    • λ = 280–315 nm,
    • führt zu Sonnenbrand, fördert Hautkrebs sowie Horn- und Bindehautentzündung der Augen,
    • durchdringt nur Wasser.
  • UV-C-Strahlung:

    • λ = 100–280 nm,
    • die besonders energiereiche Strahlung wird in den oberen Erdatmosphäre-Schichten ausgefiltert und gelangt nicht bis zur Erdoberfläche, wird aber aufgrund ihrer desinfizierenden Eigenschaften mit entsprechenden Lichtquellen (z. B. UV-Lampen) zum Abtöten von Viren und Bakterien genutzt. Sie darf aber auf keinen Fall zur Desinfektion von Viren auf biologischem Material eingesetzt werden.

Das Ausmaß der Gefährdung von Haut und Augen ist neben der Wellenlänge abhängig von der Bestrahlungsstärke und der Dauer der solaren UV-Strahlung sowie, bezogen auf die Augen, auch von der Größe der auf der Netzhaut bestrahlten Fläche. Neben den o. g. Beeinträchtigungen der Gesundheit ist die Schädigung des Erbguts (DNA) in den Zellen von Haut und Augen zu nennen. Die Hautkrebsinzidenz, bezogen auf Basalzell- und Plattenepithelkarzinomen, ist abhängig von der kumulativen UV-Strahlung.[2] Das Basalzellkarzinom ist ein langsam wachsender Tumor ohne Metastasenbildung. Das Plattenepithelkarzinom ist ein invasiver Tumor, der auch zu Metastasen ggf. mit tödlichem Ausgang führen kann. Weiterhin differenziert man zwischen weißem und schwarzem Hautkrebs, wobei der weiße Hautkrebs rötlich erscheint und relativ leicht operativ entfernt werden kann, während der schwarze Hautkrebs braun eingefärbt, gefährlicher, aber im frühen Stadium auch operativ zu behandeln ist. Im zweiten Fall ist der UV-Einfluss v. a. in Kindheit und Jugend zu sehen.

Bis zu ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    186
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    120
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    93
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    84
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    83
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    81
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    79
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    76
  • Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden be ... / 3 Rechtlicher Hintergrund
    75
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    69
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    65
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    64
  • Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material gelagert werden?
    63
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    62
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    57
  • Lock Out Tag Out (LOTO) / 2 Das LOTO-Prinzip
    49
  • Toilettenräume / 4 Reinigung
    49
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    49
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    49
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    49
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Sonnenschutz: UV-Belastung der Sonne: So können Schutzmaßnahmen nachhaltig Wirkung erzielen
Solaranlage auf freiem Feld
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Gerade Beschäftigte, deren Arbeit größtenteils unter freiem Himmel stattfindet, sind der UV-Strahlung permanent ausgesetzt. Hierbei müssen adäquate Schutzmaßnahmen an oberster Stelle stehen, um die Gefahren der hohen Sonnenexposition zu mindern. Welche Rolle spielt hier der Arbeitsschutz? Und wie können Schutzmaßnahmen dabei nachhaltig umgesetzt werden?


Schutzmaßnahmen vor UV-Stra... / 1 Beeinträchtigung der Gesundheit durch UV-Strahlung
Schutzmaßnahmen vor UV-Stra... / 1 Beeinträchtigung der Gesundheit durch UV-Strahlung

UV-Strahlung ist nicht sichtbar und umfasst den Wellenlängenbereich λ < 400 nm. Man differenziert hinsichtlich ihrer Wirkung zwischen UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlung: UV-A-Strahlung: λ = 315–400 nm, führt zu Hautalterung, Hautkrebs und grauem ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren
    OSZAR »